AbL sieht Nachbesserungsbedarf bei Gesetzgebung zur GAP und macht Vorschläge

Anlässlich der im Bundestag in der vergangenen Woche stattgefundenen 1. Lesung der Gesetzentwürfe zur nationalen Ausgestaltung der zukünftigen EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Abgeordneten zu Nachbesserungen aufgefordert. Nötig sind nach Ansicht der AbL vor allem eine Honorierung der Weidehaltung von Milchkühen, die Unterstützung von Bäuerinnen und Bauern bei der Reduktion von Nährstoffen zum Schutz von Klima, Wasser und Luft, die Förderung einer kleinteiligen Agrarstruktur sowie eine gerechte Verteilung der Gelder der Einkommensgrundstützung (sog. Basisprämie).
Fakt ist laut AbL: Die Haltung von Milchkühen auf der Weide hat nicht nur einen großen gesellschaftlichen Rückhalt sondern auch einen konkreten Nutzen für das Tierwohl sowie den Arten- und Klimaschutz. Fakt ist auch: Sollten die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe den Bundestag in dieser Form passieren, würde dies zu einer massiven Verschlechterung der sowieso schon angespannten Situation von Milchviehalter*innen führen und die Weidehaltung von Milchkühen weiter zurückdrängen. Ottmar Ilchmann, selbst Milchviehhalter und Sprecher der AbL für Milchmarktpolitik erläutert: „Die aktuellen Gesetzentwürfe treiben meine Kühe von der Weide in den Stall, da ich als weidehaltender Milchviehbetrieb weder an der gekoppelten Zahlung teilnehmen kann noch ein nennenswertes Angebot in den Öko-Regelungen vorfinde. Damit habe ich praktisch keine Möglichkeit, die in der kommenden Förderperiode wegfallende Greening-Prämie wenigstens auszugleichen.“ Die im Bereich der Grünlandwirtschaft nach Ansicht der AbL insgesamt wenig durchdachten Gesetzentwürfe bergen in der Praxis sogar die Gefahr, dass Milchviehbetriebe mit dem Schwerpunkt Weidehaltung zukünftig gar keinen Förderantrag mehr stellen, da sie im Vergleich zum Status quo ggf. nur wenig Förderung bekommen aber trotzdem etliche zusätzliche Auflagen erfüllen müssen. Der Effekt wäre eine weitere Intensivierung der Milchviehhaltung statt der eigentlich angestrebten Förderung der Extensivierung. Ottmar Ilchmann fordert: „Die Abgeordneten im Bundestag müssen in den Gesetzentwürfen eine zusätzliche Öko-Regelung zur Honorierung der Weidehaltung von Milchkühen und deren Nachzucht ergänzen.“ Die Gesetzentwürfe sehen aktuell zudem vor, auch in der kommenden Förderperiode allen Betrieben, unabhängig von ihrer Betriebsgröße und Einkommenssituation, in unbeschränktem Maße Gelder der sogenannten Einkommensgrundstützung zu zahlen. Verglichen mit dem gesamtgesellschaftlichen sozialen Sicherungssystem ist das als gäbe es ein Grundeinkommen für Gutverdiener. Mehr noch: je besser das Einkommen des Gutverdieners desto höher auch sein staatliches Grundeinkommen. Die Bundesvorsitzende der AbL und Bäuerin bei Verden an der Aller in Niedersachsen, Elisabeth Fresen, fordert: „Die Abgeordneten müssen endlich für eine gerechte Vergabe der Gelder der Einkommensgrundstützung in der GAP sorgen. Konkret bedeutet dies die Einführung einer Kappung und Degression, wie sie auch von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde sowie eine Verdreifachung der Mittel für kleinere und mittlere Betriebe.“ Die Forderung nach einer zusätzlichen Öko-Regelung für die Weidehaltung von Milchkühen wird unter anderem auch von dem von einer Vielzahl von Verbänden u.a. aus dem Bereich Landwirtschaft und Naturschutz getragenen Kuratorium ProWeideland gefordert. In deren Stellungnahme heißt es mit Blick auf die vorliegenden Gesetzentwürfe: „Wir gehen davon aus, dass ein wesentlicher Beitrag des Verlusts der biologischen Vielfalt eng kausal mit dem Rückgang der Weidewirtschaft in Verbindung steht. Dem möchten wir aktiv durch Unterstützung der Weidehaltung entgegenwirken. Die bislang vorliegenden Entwürfe greifen diesen wichtigen Aspekt nicht oder nur unzureichend auf. Ein Strukturwandel, weg von der Weide in Richtung Stallhaltung, welcher seit geraumer Zeit graduell und permanent stattfindet, ist dabei in der Regel kaum umkehrbar, was zur Folge haben wird, dass die Betriebe, die aus Aspekten mangelnder Wirtschaftlichkeit zur Stallhaltung übergegangen sind, bei dem System der Stallhaltung bleiben. Es gilt also heute und sofort mehr denn je, den Anteil der Weidehalter an der Gesamtmenge der Tierproduktion zu halten.“ Die ausführlich Stellungnahme der AbL zu den Gesetzentwürfen des BMEL zur zukünftigen GAP findet sich hier.
25.05.2021
Von: FebL/PM

Weidetierhaltung braucht mehr Unterstützung: Foto: FebL