Historischer Erfolg für Klima-Verfassungsbeschwerde auch aus bäuerlicher Sicht

Die Resonanz in den Medien ist so groß wie die Freude aller Beteiligten über den „historischen Erfolg“: Seit dem 29.04.2021 ist generationsübergreifender Klimaschutz ein Grundrecht. Das Bundesverfassungsgericht entschied zugunsten der neun jungen Menschen, die die Verfassungsbeschwerde eingereicht hatten. In dem Beschluss wurde entschieden, dass das aktuelle Klimaschutzgesetzes von Dezember 2019 nicht mit den Grundrechten vereinbar ist. Dem Klimaschutzziel und der bis 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen fehlen hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031. Es ist die erste Umweltklage, die vor dem Verfassungsgericht Erfolg hat. Von einer „schallenden Ohrfeige für alle, die den Klimawandel leugnen“ spricht Roda Verheyen, die Anwältin der jungen Menschen. „Klimaschutz ist ein Menschenrecht und justiziabel, heute und in Zukunft. Der Gesetzgeber muss sich an den Vorgaben der Wissenschaft orientieren und schlüssige Konzepte vorlegen, wie der Pfad zur Treibhausneutralität aussehen soll. Heutige Generationen greifen in die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen ein, indem sie sich bis 2030 zu viele Treibhausgasemissionen zugestehen: Das Klimaschutzgesetz hat Reduktionslasten in unzulässiger Weise auf die Zukunft und die dann Verantwortlichen verschoben“, so die Anwältin weiter. Sophie Backens, eine der der neun Kläger*innen, kommt von einem Hof auf der Insel Pelworm. Sie erlebt dort bereits die Folgen des Klimawandels und befürchtet, dass die Deiche wegen des steigenden Meeresspiegels irgendwann nicht mehr ausreichen. Über das Urteil sagt sie: "Die Entscheidung ist ein Riesenerfolg für uns junge Menschen. Es ist klar geworden, dass Teile des Klimaschutzgesetzes nicht mit unseren Grundrechten vereinbar sind. Und wirksamer Klimaschutz muss eben jetzt betrieben werden und umgesetzt werden und nicht erst in zehn Jahren, wenn es zu spät ist." Jan Wittenberg, Mitglied im AbL-Bundesvorstand und Bauer mit Ackerbau und Mutterkuhhalter in Niedersachsen, kommentiert: „Das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde ist ein großer Erfolg auch für uns Bäuerinnen und Bauern. Die Folgen des Klimawandels sind bereits auf den Höfen zu spüren. Das vierte Jahr in Folge leiden wir unter Trockenheit, die Ernten sind unsicherer geworden und viele Bäuerinnen und Bauern haben nicht mehr genug Futter für ihre Tiere. Das wird für die kommenden Generationen noch dramatischer werden. Durch das Urteil wurde klargestellt: Generationsübergreifender Klimaschutz ist ein Grundrecht. Wir fordern die Regierung auf, das Urteil ernst zu nehmen und sich jetzt ambitioniert für Klimaschutz in der Landwirtschaft einzusetzen. Sie muss dafür zu sorgen, dass wir morgen noch ernten können und dass auch die kommenden Generationen sich regional von den Flächen werden ernähren können.“ Eine kurze Bewertung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts durch die Rechtsanwältin Roda Verheyen findet sich hier.