Kein Systemwechsel, aber in die richtige Richtung

Der Beschluss des Bundeskabinetts zur zukünftigen Ausgestaltung der Agrarpolitik hat eine Vielzahl von Reaktionen ausgelöst. Während die einen äußern, dass von einem Systemwechsel keine Rede sein könne, sehen andere einen Beschluss in die richtige Richtung. Übereinstimmend wird aber noch Nachbesserungsbedarf gesehen und dabei auf den Bundesrat und den Bundestag gesetzt. Während die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft bereits im Vorfeld des Beschlusses kritisiert hat, dass die sich abzeichnenden Regelungen eine „soziale Verantwortung vermissen“ lassen, sieht auch der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) in den Beschlüssen weder einen Systemwechsel noch die Stärkung der bäuerlichen Familienbetriebe, wie das Bundesagrarministerium die Beschlüsse anpreist. „Es so darzustellen, als ob die Landwirtinnen und Landwirte von diesen Beschlüssen wirklich profitieren würden, ist fast schon zynisch“, zeigt sich BDM-Vorsitzender Stefan Mann verärgert. „Dass eine Bindung der öffentlichen Gelder an öffentliche Leistungen notwendig ist, ist unbestritten. Dies aber als Stärkung der bäuerlichen Betriebe zu verkaufen, ist schon ein starkes Stück. Berücksichtigt werden muss immerhin, dass die Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe steigen und man das Geld, das man für die Honorierung von Ökosystemleistungen vorsieht, den Bäuerinnen und Bauern vorher an anderer Stelle abgezwackt hat. Das Grundproblem bleibt dabei leider unverändert bestehen: Das Einkommen, das die Landwirtinnen und Landwirte über den Markt erzielen können, reicht bei weitem nicht aus, um die Betriebe wirtschaftlich und ökologisch zukunftsfähig aufzustellen. Ein echter Systemwechsel würde das nicht ausklammern, hätte einen umfassenderen Ansatz und fummelt nicht nur an den Folgen der bisherigen Agrarpolitik herum.“ Die aktuellen GAP-Beschlüsse zeigen nach Ansicht des BDM, dass Agrarpolitik noch immer vor allem als Geldverteilen verstanden wird. Die Rahmenbedingungen des Systems bleiben unverändert. Die Marktpolitik mit ihrer Ausrichtung auf eine weltweite Wettbewerbsfähigkeit der Konzerne der Ernährungsindustrie bleibt unangetastet, obwohl der daraus folgende Kosten- und Intensivierungsdruck ein zentraler Treiber der ökologischen Fehlstellungen ist. Mit der Umverteilung und Konditionalisierung der (begrenzten) Fördermittel versuche man dem zu begegnen. Ein Vorhaben, das laut BDM fast zwangsläufig zu Unzufriedenheit auf allen Seiten führt, solange die Marktausrichtung in die gegenteilige Richtung geht. Für eine Stärkung der bäuerlichen Betriebe für die anstehenden Aufgaben aber brauche es in erster Linie eine zukunftsfähige Marktgestaltung, die es der Landwirtschaft ermöglicht, ihr Einkommen über den Markt zu erwirtschaften. Dann könnten öffentliche Gelder wirklich zielgerichtet und erfolgreich für die Förderung nicht marktfähiger Leistungen im Bereich des Insektenschutzes, der Biodiversität und des Klima- und Naturschutzes eingesetzt werden. „Die notwendige Veränderung der Marktpolitik bedeutet nicht die Abkehr von freien Märkten, aber sie bedeutet eine konsequente Verbesserung der Marktstellung der Landwirtinnen und Landwirte. Dafür muss endlich der Anfang gemacht werden“, fordert Stefan Mann. BÖLW: Mit Risiko in die richtige Richtung
Für den Vorsitzenden des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, geht der Beschluss in die richtige Richtung, birgt jedoch Risiken. „Die auf Druck etlicher Bundesländer und des Umweltministeriums erreichten Kompromisse zur GAP führen in die richtige Richtung. Der Kompromiss birgt aber das Risiko, weit weniger umweltwirksam zu sein, als notwendig ist. Der Bundestag ist hier gefordert, die positiven Potentiale des GAP-Gesetzentwurfes für die Umwelt zu heben, damit Bauern umweltfreundlicher wirtschaften können. Denn es steht ernst um Klima, Artenvielfalt, Böden und Gewässer. Die Agrarpolitik, die mit Milliarden Euro bestimmt, welche Landwirtschaft sich lohnt, ist der wirkmächtigste Hebel für die dringend erforderlichen Veränderungen; erklärt der BÖLW-Vorsitzende. Damit die GAP wirklich Arten, Klima, Gewässer und Böden schützt, dürften – anders als jetzt geplant – nur solche Praktiken als EcoSchemes anerkannt werden, die auch positive Effekte auf die Umwelt haben. Die EcoSchemes müssten konventionellen und Bio-Bauern wirtschaftliche Anreize bieten, wirksam zu mehr Vielfalt in der Agrarlandschaft, zu Klima- und Artenschutz, gesundem Boden und sauberem Wasser beizutragen. „Gut ist, dass der Gesetzentwurf mehr Flexibilität für die Umschichtung von Mitteln in die 2. Säule vorsieht. Allerdings muss kontinuierlich geprüft werden, ob genug Mittel verfügbar sind, um die Bio-Ziele in Deutschland und Europa zu erreichen. Falls leere Kassen drohen, muss nachgesteuert werden. Wenn immer mehr konventionelle Kolleginnen und Kollegen die Chance einer Bio-Umstellung ergreifen wollen, ist das auch eine Chance für Umwelt-, Klima- und Tierschutz. Und die darf nicht verbaut werden", so von Löwenstein. Umweltverbände: Richtige Richtung, aber ungenügend
Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt sieht in den Beschlüssen einen richtigen, aber unzureichenden Schritt. "Nach den indiskutablen Entwürfen des Agrarministeriums vom März sind die Gesetzestexte durch die Agrarministerkonferenz und das Umweltministerium in den vergangenen Wochen deutlich verbessert worden. Daher gehen die heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwürfe nun in die richtige Richtung. Dennoch sind sie angesichts der enormen Herausforderungen beim Klima-, Tier- und Naturschutz ungenügend. Die Bundestagsabgeordneten müssen in den kommenden Wochen nachbessern“, erklärt Bandt.. Das Budget für Öko-Regelungen zur Finanzierung von Umwelt- und Klimaleistungen der Landwirtinnen und Landwirte müsse auf 30 Prozent erhöht und schrittweise angehoben werden. Um kleine und mittlere Betriebe besser zu unterstützen, sei ein Höchstbetrag für flächenstarke Agrarbetriebe einzuführen. Darüber hinaus braucht nach Ansicht des BUND der Ausbau des Ökolandbaus mehr Geld als bisher von der Bundesregierung vorgesehen. Besonders erfreulich ist für den BUND, dass Deutschland nach jahrelanger Ablehnung eine gekoppelte Prämie einführen will. Diese werde die besonders tiergerechte und für die Biodiversität so wichtige Haltung von Schafen, Ziegen und Mutterkühen unterstützen. „In der kommenden Förderperiode muss der jetzige Einstieg in den Ausstieg aus den pauschalen Flächenprämien konsequent zu Ende geführt werden. Spätestens 2028 ist die Pauschalprämie abzuschaffen“, fordert der BUND-Vorsitzende. Fortschritte erreicht, einen Systemwechsel jedoch verpasst, kommentiert der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR). „Die Chance für den viel zitierten Systemwechsel in der Landwirtschaft wurde leider vertan. Mit einer Anhebung der Öko-Regelungen auf 25 Prozent der Direktzahlungen, einem jährlich ansteigenden, erhöhten Umschichtungssatz in die ländliche Entwicklung, einer größeren Vielfalt an Öko-Regelungen sowie einer Einführung gekoppelter Prämien für Weidetiere sind zumindest deutliche Fortschritte gegenüber dem Status quo erzielt worden", so DNR-Geschäftsführer Florian Schöne. Diese Ergebnisse seien insbesondere den Beschlüssen der Agrarministerkonferenz sowie dem Einsatz des Bundesumweltministeriums zu verdanken. „Gleichzeitig vermissen wir weiterhin klare Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels. Die Landwirtschaft muss hier einen maßgeblichen Beitrag leisten, was sich auch in den Instrumenten der GAP wiederfinden sollte", so Schöne weiter. Nach dem Kabinettsbeschluss habe nunmehr der Deutsche Bundestag die Chance, die Gesetze noch weiter zu verbessern. Zudem stünden die finalen Entscheidungen auf EU-Ebene noch aus. Nach Überzeugung des DNR muss etwa der Mindestanteil nichtproduktiver Flächen in den Grundanforderungen der GAP (Konditionalität) von drei auf fünf Prozent hochgesetzt werden. Insgesamt brauchen wir zehn Prozent dieser Flächen, um die notwendigen Rückzugsorte für die Artenvielfalt zu schaffen. Bei der Festlegung des Budgets für Öko-Regelungen in der ersten Säule fehlt zudem die notwendige Dynamik. Damit der Ausstieg aus den pauschalen Flächenzahlungen in der kommenden Förderperiode umgesetzt werden könne, müsse das Budget jährlich ansteigen. Bei der noch ausstehenden Ausgestaltung und Prämienberechnung der neuen Öko-Regelungen sei ferner entscheidend, dass ambitionierte Maßnahmen definiert und echte Anreize geschaffen werden. Denn nur so kann das Versprechen an die Landwirtinnen und Landwirte eingelöst werden, mit Gemeinwohlleistungen Geld zu verdienen. Die schrittweise Anhebung der Umschichtung von 10 Prozent auf letztlich 15 Prozent in 2026 zeige schließlich, dass die Bedeutung der zweiten Säule anerkannt wird. Doch um den finanziellen Bedarf der ländlichen Entwicklung für Maßnahmen wie den Ausbau des Ökolandbaus oder die Finanzierung von Natura 2000 vollständig abzudecken, sind nach Ansicht des DNR höhere Umschichtungssätze notwendig. „Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind daher allenfalls ein erster Schritt in die richtige Richtung. Jetzt ist der Bundestag aufgefordert, weitere Nachbesserungen durchzusetzen", so Schöne. Auch Grüne und Linke sehen „einen Schritt“, fordern aber mehr
"Dass Agrarsubventionen künftig an mehr ökologische Standards geknüpft werden, ist lediglich ein Schritt. Was wir brauchen, ist jedoch ein echter Systemwechsel. Dabei müssen ökologische, soziale und gesellschaftliche Ziele in der Landwirtschaft zusammen gedacht werden", erklärt Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag. Eine vielfältige, regionale und kleinteilige Landwirtschaft habe eine wichtige Bedeutung für die Biodiversität. Ökologisierung und der Erhalt einer bäuerlichen Landwirtschaft seien deshalb untrennbar. „Unsere bäuerlichen Betriebe brauchen dafür eine echte Zukunftsperspektive. Das geht nur mit einer Neuausrichtung der Europäischen Agrarpolitik (GAP) durch eine Gemeinwohlprämie mit einer Honorierung einer kleinteiligen Bewirtschaftung und bäuerlichen Erzeugung. Bundesagrarministerin Julia Klöckner muss endlich die Konsequenzen ziehen und Agrargelder gerechter verteilen und gezielt kleinere und mittlere Betriebe unterstützen, statt Agrarholdings und Kapitalinvestoren. Wir brauchen deshalb neben einer Umverteilung auf die ersten Hektare auch eine Kappung und Verringerung der Agrarzahlungen und eine gemeinsame Veranlagung verbundener Unternehmen", so Ostendorff. Die Tür offen für mehr Klima-, Tier- und Naturschutz sieht die Linke. „Die Beilegung des Streits zwischen den beiden Bundesministerien für Umwelt bzw. Landwirtschaft zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik auf der Grundlage der Einigung der Agrarministerkonferenz ist ein wichtiger Schritt für mehr Planungssicherheit ab 2023, wenn auch vorbehaltlich der noch ausstehenden Entscheidungen im Trilog auf EU-Ebene. Ob die schwierige Kompromissfindung gemessen an den sozialen und ökologischen Herausforderungen gelungen ist, wird nun endlich auch im Parlament diskutiert. Immerhin ist die Tür nun offen für mehr Klima-, Tier- und Naturschutz. Nicht mehr und nicht weniger“, erklärt Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion im Bundestag. Um den Erkenntnisfortschritt des BMEL, nun doch eine gekoppelte Weidetierprämie einzuführen, habe gerade die Linke viele Jahre gekämpft. Für Tackmann bleiben jedoch viele Fragen offen. „Dazu gehören Antworten auf die soziale Krise in der Landwirtschaft oder zu einkommenswirksamen Anreizkomponenten. Auch die qualitative Ausgestaltung der Maßnahmen wird über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Im parlamentarischen Verfahren werden die Vorschläge auf Herz und Niere geprüft und Nachbesserungen wo nötig eingebracht“, so Tackmann. Die zukünftige EU-Agrarpolitik muss auch einen wirtschaftlichen Anreiz für mehr Klima-, Tier- und Naturschutz bieten. Das gelte auch für die neuen Öko-Regelungen. Auch die soziale Situation in den Betrieben müsse in der zukünftigen EU-Agrarpolitik stärker berücksichtigt werden. Die auf EU-Ebene längst geführte Debatte müsse endlich auch in Deutschland ankommen. „Die strukturelle Vielfalt der ortsansässigen Agrarbetriebe muss als Gewinn verstanden und in der Förderpolitik gelebt werden, statt Teile gegeneinander auszuspielen. Dagegen ist bedauerlich, dass bisher keine Regelung vorgesehen wird um zu verhindern, dass landwirtschaftsfremden Investoren weiter von der Agrarförderung profitieren. Hier ist der Trilog gefordert, den Mitgliedsstaaten konkret umsetzbare verpflichtende Vorgaben zu machen. Klar ist, dass die Zielmarken der europäischen Farm to Fork und der Biodiversitätsstrategie im Einklang mit der zukünftigen EU-Agrarpolitik stehen müssen. Dieser Realitätscheck muss erfolgen“, sagt Tackmann.