Allianz fordert eine Weiterentwicklung der AMK-Beschlüsse von Bundesregierung und Bundestag

Die Beschlüsse der letzten Agrarministerkonferenz (AMK) gehen einer Allianz aus Verbänden der Landwirtschaft und des Naturschutzes aus Schleswig-Holstein „noch nicht weit genug, um die drängenden ökonomischen, sozialen und ökologischen Herausforderungen der Zukunft zu meistern, hier muss dringend nachgebessert werden!“ Daher haben sie sich in einem Offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten und an die Bundesregierung gewandt, damit die von der Allianz bereits zuvor an die AMK gestellten Forderungen jetzt im Bundeskabinettbeschluss zu den Gesetzentwürfen zur nationalen Umsetzung der GAP Mitte April 2021 Berücksichtigung finden. „Geht es nach den deutschen Agrarministerinnen und Agrarministern, dann wird die soziale Ungerechtigkeit in der kommenden Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fortgeschrieben. Wenige flächenstarke Betriebe erhalten einen großen Teil der sogenannten flächengebundenen Direktzahlungen und die Agrarministerkonferenz hat eine Kürzung der Basisprämie (Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung je Hektar) für diese Betriebe abgelehnt“, schreibt die Allianz in dem Brief und zitiert aus dem AMK-Beschluss: „Eine Kappung und Degression von Direktzahlungen werden nicht angewendet.“ Auch die Umverteilungsprämie auf die ersten Hektare zur Stärkung der kleineren und mittleren Betriebe bleibe ohne Größenbegrenzung und stehe somit allen Betrieben offen, auch den Großbetrieben. „Und: auch weiterhin sollen verbundene Unternehmen nicht gemeinsam veranlagt werden. Übersetzt auf die Praxis bedeutet das beispielsweise, dass eine Agrarholdingmit mehreren Tochterbetrieben für jeden weiteren Betrieb jeweils wieder die Umverteilungsprämie erhält. Dadurch bleiben kleinere und mittlere Betriebe, die zum Teil auch arbeitsintensiver sind, weil sie nicht selten kleiner strukturierte Flächen haben, damit aber für Insekten und andere Tiere, Gräser und Beikräuter mehr Lebensräume bieten, weiterhin benachteiligt“, heißt es in dem Brief. Die Allianz verweist auf den Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), ab 60.000 Euro die Basisprämie um 5 Prozent und ab 100.000 Euro um 10 Prozent zu kürzen, womit das BMEL noch unter dem bleibe, was die EU-Kommission vorgeschlagen habe. Ebenso habe das BMEL eine Obergrenze für die Umverteilungsprämie eingeführt, dass Betriebe mit mehr als 300 Hektar diese nicht erhalten und verbundene Unternehmen gemeinsam veranlagt werden. Diese Vorschläge wurden auf der Agrarministerkonferenz nicht in den Beschluss aufgenommen. „Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Beschlüsse der AMK im Gesetzgebungsverfahren weiterzuentwickeln. Das heißt, die Degression muss in eine Kappung der Gelder bei 150.000 Euro münden. Die Umverteilungsprämie gilt für Betriebe bis 300 Hektar, sollte auf mindestens 15 Prozent angehoben und dann schrittweise erhöht werden - 30 Prozent sind möglich. Zahlen des Thünen-Instituts zeigen, dass Betriebe mit mehr als 600 Hektar einen Gewinn von 120.000 Euro je nicht entlohnter Arbeitskraft erwirtschaften, während Betriebe mit weniger als 100 Hektar einen Gewinn von unter 30.000 Euro je nicht entlohnter Arbeitskraft vorweisen können. Somit ist die ‚Einkommensgrundstützung‘ entsprechend zielführender einzusetzen. Die Eco-Schemes sind mindestens um die Maßnahmen Grünland- und Strohprämie zu ergänzen. Dadurch werden tierhaltende und sehr arbeitsintensive Betriebe für Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz einkommenswirksam entlohnt. Außerdem ist die Weideprämie auf Rinder samt Milchkühe auszuweiten“, fordert die Allianz in dem Brief an die verantwortlichen Bundespolitikerinnen und -politiker. Zu der den Brief unterzeichnenden Allianz gehören: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Schleswig-Holstein (AbL), Bundesverband deutscher Milchviehhalter Schleswig-Holstein (BDM), LsV Schleswig-Holstein u. Hamburg e.V. (Land schafft Verbindung), LNV SH (Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V.). Folgende LNV-Mitgliedsverbände tragen den Offenen Brief nicht mit: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (SDW) und der Verein zur Förderung des Umweltschutzes im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins e.V. (VFU).