AMK verpasst Systemwechsel in neue Agrarpolitik

Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwitschaft (AbL) geben die Ergebnisse der Agrarministerkonferenz (AMK) zur nationalen Ausgestaltung der kommenden Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) nach 2023 keine ausreichenden Antworten auf die drängenden ökonomischen, sozialen und ökologischen Fragestellungen der Zukunft und lassen die Mehrzahl der Bäuerinnen und Bauern in Deutschland in weiten Teilen mit ihren Herausforderungen alleine. Anstatt eine Obergrenze für die Förderung von wenigen Großbetrieben zu beschließen, haben die Ministerinnen und Minister eine Obergrenze für die einkommenswirksame Entlohnung von Leistungen der Bäuerinnen und Bauern für den Natur- und Klimaschutz beschlossen. Das Bundesregierung und den Bundestag fordert die AbL auf, den AMK-Beschluss „im anstehenden Gesetzgebungsverfahren bedarfsgerecht weiterzuentwickeln“. Der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz kommentiert grundsätzlich: „Es wäre notwendig gewesen, ehrlich zu sagen, dass die bisherige Form der Verteilung der Steuergelder keine Zukunft hat. Die AMK hat es trotz erster zaghafter Schritte verpasst, den notwendigen Systemwechsel in eine neue Agrarpolitik einzuleiten. Um die EU-Gelder für die Bäuerinnen und Bauern langfristig zu sichern, wäre eine grundsätzliche Abkehr der weitestgehend unqualifizierten Flächenzahlung nötig gewesen.“ Und zur fehlenden Obergrenze im Beschluss erklärt der AbL-Bundesvorsitzende: „Dass die Ministerinnen und Minister auch weiterhin Millionen an Fördergeldern an wenige Großbetriebe vergeben wollen, die nachweislich hohe Gewinne machen, ohne eine Obergrenze einzuziehen, ist weder zu vermitteln noch zu akzeptieren. Die Bundesregierung muss in ihrer anstehenden Kabinettsbefassung in Bezug auf eine gerechte Verteilung der Fördermittel deutlich über die Ergebnisse der AMK hinausgehen und eine konsequente Obergrenze bei der Vergabe der Fördermittel umsetzen. Die Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe ist zu verdreifachen.“ Mit ihrem Beschluss, die Öko-Regelungen auf 25 Prozent zu begrenzen statt dynamisch ansteigen zu lassen, lassen die Ministerinnen und Minister nach Ansicht von Schulz die Bäuerinnen und Bauern mit den anwachsenden Herausforderungen des Natur- und Klimaschutzes in weiten Teilen alleine und haben es verpasst, die Einkommenssicherung schlüssig mit den Herausforderungen des Natur- und Tierschutzes zu verknüpfen. „Die AbL fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, im anstehenden Gesetzgebungsverfahren die Beschlüsse der AMK bedarfsgerecht weiterzuentwickeln“, so der AbL-Vorsitzende. Berechnungen der AbL zeigen, dass von einer Obergrenze der Basisprämie bei 150.000 € voraussichtlich nur 0,6 Prozent aller Betriebe betroffen wären. Betriebe dieser Größenordnung verfügen laut Studien des Thünen-Instituts über einen Gewinn je nicht entlohnter Arbeitskraft von rund 120.000 € und haben somit vielfach keine Einkommensstützung nötig. In der aktuellen Förderperiode erhalten kleinere und mittlere Betriebe durch die Umverteilungsprämie eine zusätzliche Förderung von max. rund 2.000 €/Betrieb. In der kommenden Förderperiode soll dieser Betrag auf max. rund 3.200 €/Betrieb angehoben werden. Die von der AbL geforderte Verdreifachung dieser Förderung begründet sich ebenfalls auf Ergebnissen des Thünen-Instituts, wonach Betriebe dieser Größenordnung je nicht entlohnter Arbeitskraft einen Gewinn zwischen 20.000 und 30.000 € erwirtschaften. Bereits vor der AMK hatte die AbL unter dem Motto „Agrarminister*innen, macht keinen Mist“ gemeinsam mit Campact und Greenpeace eine Protestaktion mit Misthaufen, Trecker und (coronakonformen) Spalier von Protestierenden vor dem Estrel Hotel, dem Tagungsort der AMK, durchgeführt. In diesem Zusammenhang betonte die AbL, dass die größte Innovationkraft der kommenden Förderperiode aus Sicht der AbL in der Umsetzung einer punktebasierten Gemeinwohlprämie in den Öko-Regelungen zur einkommenswirksamen Entlohnung bäuerlicher Umweltleistungen liege. Erst am 11.03.2021 habe die Europäische Kommission in einem Brief dieses System als „wertvoll“ sowie „ausgereift genug“ bezeichnet, um es in den Öko-Regelungen umzusetzen und damit die Herausforderung der Einkommenssicherung und eine Ökologisierung sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Dazu erklärte Martin Schulz: „Der Umbau der GAP muss heute Abend beginnen und bis zum Ende der kommenden Förderperiode 2027 komplett vollzogen sein. Noch einmal sieben Jahre zu vergeuden, können wir uns angesichts der drängenden Probleme nicht leisten. Die Umsetzung eines Punktesystems zur Entlohnung von Gemeinwohlleistungen in den Öko-Regelungen ist die notwendige Brücke, um alle Betriebe auf diesem Weg - auch ökonomisch - mitzunehmen. Die Ministerinnen und Minister müssen deswegen grundsätzlich auch ein ansteigendes Budget für die Öko-Regelungen beschließen und durch eine Verdreifachung der Umverteilungsprämie sowie einer kompletten Kürzung der Basisprämie bei spätestens 150.000 Euro endlich für Einkommensgerechtigkeit sorgen. Insbesondere weil eine solche Kürzung nach Berechnungen der AbL voraussichtlich weniger als 1 Prozent der Betrieb überhaupt betreffen würde.“
29.03.2021
Von: FebL/PM

Vor der AMK protestierte die AbL unter dem Motto „Agrarminister*innen, macht keinen Mist“ gemeinsam mit Campact und Greenpeace. Foto: Campact