Borchert-Kommission sieht sich durch Machbarkeitsstudie bestätigt

Die Borchert-Kommission hält an ihrer Empfehlung zur Einführung einer Tierwohlabgabe fest und auch der Bundesrat stellt sich hinter diesen Vorschlag und hält „die unverzügliche Aufnahme vorbereitender Arbeiten zur Einführung einer ‚Tierwohl-Abgabe‘“ für „unerlässlich“. Die Borchert-Kommission passt ihre Empfehlung zur Finanzierung des von ihr empfohlenen Umbaus der Tierhaltung durch eine Tierwohlabgabe zunächst nicht an. Das verlautete laut Agra Europe (AgE) nach einer Sitzung am vergangenen Freitag (12.3.) aus Teilnehmerkreisen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen laut AgE die Ergebnisse der vom Bundeslandwirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie. Ob die Borchert-Kommission vor dem Hintergrund der Machbarkeitsstudie ihre Empfehlungen zur Finanzierung oder anderen Aspekten ihres Konzepts modifizieren wird, soll laut AgE in den kommenden Wochen geklärt werden. Zunächst wolle man die Folgenabschätzung der angestrebten Transformation abwarten, die das Thünen-Institut aller Voraussicht nach im April vorlegen wird. Wichtig sei, dass die Machbarkeitsstudie die Umsetzbarkeit des Umbaukonzepts eindeutig bestätige. Ostendorff: Fehlende Unterstützung durch die Union
Fehlende Unterstützung für die Arbeit der Kommission warf anlässlich der Sitzung der grüne Sprecher für Agrarpolitik im Bundestag, Friedrich Ostendorff, der Union vor. „Von Seiten der CDU/CSU fehlt jede Unterstützung für die Arbeit der Kommission. Führende AgrarpolitikerInnen der Union blinken zwar öffentlich für mehr Tierwohl, aber fahren weiter geradeaus in die Vergangenheit. Das ist doch blanker Hohn für alle Tierhalter, die sich auf den Weg machen wollen, ihre Haltungssysteme umzustellen für deutlich höhere Tierwohlstandards. Statt sich für eine Tierwohlabgabe einzusetzen, die den Umbau ermöglicht, wird das Thema dem Wahlkampf geopfert. Diese ewige Hinhaltetaktik war eine Politik gegen die Bauern. Die Tierhalter sind zurecht frustriert“, so der grüne Abgeordnete. Bundesrat für Tierwohlabgabe
Für eine Tierwohlabgabe und ein verpflichtendes Tierwohllabel hat sich am 5. März der Bundesrat ausgesprochen. „Der Bundesrat sieht in der Einführung einer ‚Tierwohl-Abgabe‘ einen entscheidenden Baustein für die Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Er hält es im Hinblick auf die Entwicklung dringend benötigter Perspektiven für die Tierhaltung für unumgänglich, dass noch in dieser Legislaturperiode die entsprechenden finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen und Konzepte entwickelt werden. Die unverzügliche Aufnahme vorbereitender Arbeiten zur Einführung einer ‚Tierwohl-Abgabe‘ ist daher unerlässlich und prioritär voranzutreiben“, heißt es in seiner Entschließung „Konzeption einer Finanzierungsstrategie inkl. einer Tierwohl-Abgabe als Teil der Nutztierstrategie des Bundes zum Umbau der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung“. Darin bittet der Bundesrat den Bund ferner, „die Finanzierungskonzepte für den Umbau der Tierhaltung so auszugestalten, dass ein klares, nachvollziehbares und möglichst unbürokratisches Verteilungssystem gewährleistet wird, das die Teilnahme aller tierhaltenden Betriebe im Sinne des Tierschutzes ermöglicht und das den Missbrauch von Marktmacht in den Wertschöpfungsketten für Lebensmittel tierischen Ursprungs sowie die Abschöpfung von Zahlungen für höhere Tierwohlstandards durch marktmächtigere Marktpartner wirksam verhindert“.