Bundesregierung einigt sich auf abgeschwächtes Lieferkettengesetz

Die Bundesregierung hat sich auf ein abgeschwächtes Lieferkettengesetz verständigt. Es soll vom 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten, von Anfang 2024 an auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden. Eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen soll es nicht geben und sich in der Lieferkette nur auf den ersten Zulieferer beziehen. Zwar wird die Einigung von unterschiedlicher Seite im Grundsatz begrüßt, gleichzeitig aber auch deutliche Kritik an den beschlossenen Inhalten geübt und erheblicher Nachbesserungsbedarf gesehen. „Der heutige Kompromiss ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung: ‚Made in Germany‘ darf nicht länger für Kinderarbeit oder Fabrikeinstürze in den Lieferketten deutscher Unternehmen stehen. Ein Anfang hierfür ist jetzt gemacht. Das ist auch ein Erfolg all der zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaftler*innen, Unternehmen und hunderttausenden Bürger*innen, die sich seit Jahren für ein solches Gesetz aussprechen“, kommentiert Johanna Kusch, Koordinatorin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“: einem Zusammenschluss aus 124 zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchlichen Akteuren. Klar ist für die Initiative aber auch: „Ein wirkungsvolleres Gesetz wäre möglich gewesen. Doch offenbar sind der CDU ihre guten Beziehungen zu den Wirtschaftsverbänden wichtiger als der effektive Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Nur so ist zu erklären, dass das Gesetz zunächst nur für so wenige Unternehmen gilt. Durch die fehlende zivilrechtliche Haftung wird Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten verwehrt. Und auch die Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards berücksichtigt das Gesetz nur marginal – hier gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf.“ Umso wichtiger ist es laut Johanna Kusch, „dass in Zukunft eine Behörde prüfen wird, ob sich Unternehmen an ihre Sorgfaltspflichten halten. Verstößt ein Unternehmen gegen seine Pflichten, kann die Behörde Bußgelder verhängen und das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen. Das ist ein großer Fortschritt zu den bisherigen freiwilligen Ansätzen.“ Die Bundestagsabgeordneten fordert die Initiative „nun dazu auf, sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Ein Lieferkettengesetz muss auch Umweltstandards abdecken und eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalten, um die Schadensersatzansprüche von Betroffenen zu stärken.“ Ähnlich bewertet auch Germanwatch und VENRO, der Bundesverband entwicklungspolitischer und humanitärer Nichtregierungsorganisationen, die Einigung. „Diese Einigung auf ein Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um Menschenrechte in den Lieferketten deutscher Unternehmen zu stärken. Aber für wirkungsvollen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen ist er noch zu klein“, sagt Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch. „Der Bundestag muss beim Gesetzentwurf dringend nachbessern: Im Gesetz muss klargestellt werden, dass Unternehmen aktiv menschenrechtliche Risiken in ihrer gesamten Lieferkette ermitteln und beseitigen müssen und nicht erst auf einen Anlass warten dürfen. Ansonsten greift das Gesetz den Grundgedanken der UN-Leitprinzipien nicht ausreichend auf. Das Gesetz muss zudem unbedingt auf mehr Unternehmen ausgeweitet werden und auch Umweltstandards einbeziehen.“ Gegen den Widerstand von Bundeswirtschaftsminister Altmaier sei es leider nicht gelungen, auch eine zivilrechtliche Haftungsregelung durchzusetzen, allerdings schlagen die drei Minister eine sogenannte Prozessstandschaft vor, nach der Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften für Betroffene klagen können. Heydenreich: „Wir bedauern, dass der Kompromissentwurf keine Haftungsregelung enthält. Die angekündigte Prozessstandschaft ist eine innovative Idee, die nun im Detail geprüft werden muss. Für das anstehende Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene sollte weiterhin eine zivilrechtliche Haftungsregelung vorgesehen werden.“ EU-Justizkommissar Reynders will im Frühjahr den Entwurf für ein Lieferkettengesetz vorlegen. Angekündigt hatte er dafür auch eine Haftungsvorschrift. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hatte Ende Januar fast einstimmig für einen starken Gesetzentwurf mit Haftung gestimmt. Dr. Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO, erklärt: „Wir begrüßen, dass sich die Regierung nach den festgefahrenen Verhandlungen in den letzten Wochen nun auf einen Kompromiss verständigt hat. Mit dem Gesetz ist ein wichtiger Anfang gemacht, der zu einer gerechteren Gestaltung der Globalisierung beitragen kann. Gleichzeitig hätten wir uns an einigen Stellen deutlich umfangreichere Regelungen gewünscht – insbesondere dort, wo es auf Druck der Wirtschaftsverbände zu starken Verwässerungen gekommen ist. Bei der Frage zivilrechtlicher Haftung etwa sehen wir definitiv Möglichkeiten zur Nachbesserung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auf der jetzt vorliegenden Basis in der nächsten Legislaturperiode und in den laufenden Abstimmungen auf europäischer Ebene die aus unserer Sicht notwendigen Nachbesserungen vorgenommen werden.“