AbL: Schutz der biologischen Vielfalt – Bäuerinnen und Bauern sind bereit!

Anlässlich der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) am 5. Februar unterstreicht die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) mit der Veröffentlichung einer Stellungnahme zum Schutz der biologischen Vielfalt im Kontext der GAP die Bereitschaft der Bäuerinnen und Bauern, ihren Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen zu leisten. Gleichzeitig fordert sie von den Minister*innen aus Bund und Ländern hierfür endlich die passenden politische Rahmenbedingungen innerhalb der GAP zu setzen. Der Hauptfokus muss aus Sicht der AbL hierbei auf dem Instrument der sogenannten Eco-Schemes liegen, welches besonders geeignet ist, den ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen in der Landwirtschaft gleichermaßen zu begegnen. In ihrer Stellungnahme macht die AbL konkrete Vorschläge für die nationale und europäische Ausgestaltung der GAP und fordert die Einführung eines Punktesystems zur einkommenswirksamen Entlohnung von Gemeinwohlleistungen. Jan Wittenberg, Mitglied im AbL Bundesvorstand und Ackerbauer in Niedersachsen konkretisiert: „Viele Kolleginnen und Kollegen setzen, genau wie ich, schon seit Jahren konkrete Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt auf dem Acker und im Grünland um. Dies wird durch die Fördergelder der GAP bislang allerdings so gut wie gar nicht honoriert. Damit muss endlich Schluss sein. Statt die reine Flächenbewirtschaftung zu fördern müssen Betriebe, die z.B. auf Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln verzichten, Leguminosen anbauen, ihre Rinder auf der Weide halten, weite Fruchtfolgen etablieren, alternierend Mähen, Landschaftselemente schaffen und pflegen oder schonende Landtechnik nutzen, mit diesen Maßnahmen innerhalb der GAP Geld verdienen können. Weitestgehend pauschal gezahlte Direktzahlungen sind nichtmehr zeitgemäß und werden weder den wirtschaftlichen noch gesellschaftlichen Anforderungen gerecht.“ Ein nachhaltiger Schutz der biologischen Vielfalt lässt sich nach Ansicht der AbL nur durch eine insgesamt vielfältige Agrarstruktur mit möglichst vielen landwirtschaftlichen Betrieben erreichen. „Zudem müssen auf der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche wirksame Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt umgesetzt werden. Eine Aufteilung in ‚Schutzgebiete‘ einerseits und ‚Schmutzgebiete‘ andererseits lehnen wir ab. Das Instrument der Eco-Schemes kann bei richtiger Ausgestaltung genau dies leisten, und kann damit eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zur 2. Säule darstellen. Gleiches gilt für die für viele Betriebe wichtige Einkommenswirkung der Eco-Schemes“, erklärt Wittenberg. Während auch Stimmen aus der Wissenschaft von der Politik ein deutliches größeres Engagement zum Schutz der Biodiversität fordern (siehe gesonderte Meldung), hält das Thünen-Institut in einem jetzt veröffentlichten Working Paper den Ansatz der Gemeinwohlprämie für geeignet und effizienter als bisher im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgelegte Optionen zur Erbringung von Umweltleistungen im Rahmen der GAP. Thünen-Institut stützt Ansatz der Gemeinwohlprämie
„Der Ansatz der Gemeinwohlprämie ist prinzipiell geeignet, um die Erbringung von Gemeinwohlleistungen über das Instrument der Ökoregelungen zu fördern und er ist mit einigen Anpassungen als Ökoregelung nach Art. 28 (6) a der (COM, 2018) umsetzbar. Im Vergleich zu den im Papier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ‚Weiterentwicklung der GAP‘ (BLAG, 2020) dargelegten Optionen lässt sich mithilfe der Gemeinwohlprämie voraussichtlich ein deutlich höheres Niveau an Umweltleistungen bei gegebenem Mitteleinsatz realisieren. Ferner kann das System dynamisch weiterentwickelt und um neue Gemeinwohlleistungen ergänzt werden. Auch kann die Gewichtung einzelner Maßnahmen durch Anpassung ihrer Punktwerte über die Zeit erfolgen, ohne einen Systemwechsel zu vollziehen“, heißt es in dem Working Paper, dessen zentrale Ergebnisse schon vor der Veröffentlichung bekannt wurden. Das Working Paper basiert auf einer Stellungnahme für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Gegenstand der Stellungnahme war, ob und inwieweit das Modell der Gemeinwohlprämie (GWP) des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL) für eine Umsetzung im Rahmen der Öko-Regelungen der GAP nach 2020 geeignet ist.
30.01.2021
Von: FebL/PM

AbL-Vorstandsmitglied Jan Wittenberg. Foto: AbL