Ferkelkastration ohne Betäubung ab 1. Januar verboten

Nach langjährigen Diskussionen und zweijähriger Übergangszeit ist die Ferkelkastration ohne Betäubung seit dem 1.Januar 2021 in Deutschland verboten. Damit sind drei Verfahren zur Ferkelaufzucht erlaubt: die Jungebermast, die Impfung gegen Ebergeruch sowie die Kastration unter Vollnarkose. Landwirtschaftsministerin Klöckner sieht darin „ein entscheidendes Datum für mehr Tierschutz“. Mit der Vorgabe der Schmerzausschaltung gehe die Bundesrepublik auch über das geltende EU- Recht hinaus. Aber sie weiß auch: „Für die Tierhalter bedeutet das einen höheren Aufwand und Investitionen.“ Deshalb wurde auch die Einführung alternativer Verfahren und Methoden unterstützt. Gefördert wurden z.B. die Anschaffung von Narkosegeräten für die Betäubung mit Isofluran. Insgesamt seien hier bereits etwa 2.700 Förderanträge mit einem Volumen von 13,5 Mio.€ bewilligt worden. Wenn auf jeden Antrag ein Sauenhalter kommt, werden damit etwa 40% der 6.800 Sauenhalter bundesweit gestützt. Die Durchführung der Vollnarkose durch den Landwirt und nicht mehr durch den Tierarzt ist ermöglicht, wenn er vorher eine umfassende theoretische und praktische Schulung gemacht habe. Wie reagieren die Bauern?
Welches der Verfahren bei der Ferkelaufzucht sich bei den Bauern und am Markt durchsetzt, werden erst die nächsten Wochen und Monate zeigen. Marktexperten gehen davon aus, dass bei vielen Bauern die Jungebermast an Nr. 1 steht, aber der Markt bisher die Menge an Schweinen aus Verwertungsgründen nicht aufnehmen wird und begrenzt bleibt. Die Impfung der Kastraten steckt noch in den Kinderschuhen. Erfahrungen über Impfsicherheit, Fütterungsmanagement und Verkaufszeitpunkte müssen erst gesammelt werden. Dazu kommt, dass die Impfung der „Improvac- Kastrate“ vom Mäster zweimal zu Beginn der Mast und etwa 4-6 Wochen vor Schlachtung durchgeführt werden muss. Damit wird mal nicht der Ferkelerzeuger mit Arbeit und Kosten belastet. Erste Teste lassen vermuten, dass die biologischen Leistungen und Schlachtkörperwerte durchaus vergleichbar sind. Aber die bisher auf das Verfahren setzenden Landwirte beschweren sich massiv über die wirtschaftlichen Nachteile durch den teuren Impfstoff und Erlösabzüge. „5 € Improvac- Kosten incl. Impfservice plus 3 Cent je Indexpunkt Abzug am Schlachthof sind einfach zu viel,“ schimpft ein Landwirt, „wir sollen wieder mehr Tierwohl umsetzen, bleiben aber auf den Kosten sitzen.“ Da die Schlachthöfe auch die Impf-Kastraten wie die Eber auf Geruchsabweichungen untersuchen müssen, werden die Landwirte mit den Testkosten belastet. Außerdem ist ein ausgeklügeltes Impfzeit- bzw. Verkaufsmanagement erforderlich. Denn bis zur zweiten Impfung verhalten sich die Tiere wie Eber, nachher wie Börge (Kastrate). Erfolgt diese Impfung sehr früh, verfetten die Tiere. Wird zu spät geimpft, ist die Impfwirkung nicht erreicht oder sie werden schnell zu schwer, wenn sie noch nicht verkauft werden können. Vollnarkose und der Markt
Daher spricht vieles dafür, dass trotz Widerstand mancher Ferkelerzeuger die Isofluran- Vollnarkose zunächst zur Methode der Wahl wird. Auch sie macht Arbeit und kostet Geld. Ökonomen rechnen je nach Zahl der Ferkel mit 1,50 € bis maximal 2 € je Kastration. Da zusätzlich der Verband der Erzeugergemeinschaften (VEZG) angekündigt hat, die Notierung von betäubten Kastraten um 2 € heraufzusetzen, weil sie besser vermarktbar sind, wird vorerst voraussichtlich aus wirtschaftlichen Gründen die Isofluran- Methode das Rennen machen. Übrigens: die Hoffnung vor allem aus Kreisen des Bauernverbands, die Lokalanästhesie als vierte (billige) Methode zugelassen zu bekommen, ist erst einmal auf längere Zeit verschoben. Es bleibt aber natürlich die Frage, ob Ferkel aus Nachbarländern wie Dänemark oder Holland, die nicht mehr dem deutschen Rechtsstandard entsprechen, weiterhin problemlos importiert werden können. Die Auseinandersetzung beim Siegel QS, das der Einzelhandel voraussetzt, ist bereits ausgebrochen. QS will Importferkel ohne Wenn und Aber zulassen, deutsche Ferkelerzeuger fürchten einen Wettbewerbsnachteil. Da dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.
11.01.2021
Von: hg

Nach dem Verbot der Ferkelkastration ohne Betäubung könnte die Isofluran-Vollnarkose zunächst zur Methode der Wahl werden. Foto: FebL