Thünen-Institut verteilt „gute Noten“ an Gemeinwohlprämie

Das bundeseigene Thünen-Institut hat im Auftrag der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern geprüft, inwieweit das Modell der Gemeinwohlprämie (GWP) des Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL; siehe dazu die Meldungen der Unabhängigen Bauernstimme) für eine Umsetzung der verpflichtenden Eco-Schemes ab 2023 geeignet ist. Im Ergebnis geben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dem Konzept jetzt gute Noten. Das meldet top agrar unter Bezug auf eine dem Magazin vorliegende bisher noch unveröffentlichten Stellungnahme des Thünen-Instituts für das Bundeslandwirtschaftsministerium. „Der Ansatz der Gemeinwohlprämie (GWP) ist ein geeigneter Ansatz, um die Erbringung von Gemeinwohlleistungen über das Instrument der Ökoregelungen zu fördern“, heißt es demnach in der Stellungnahme. Es lasse sich damit voraussichtlich „ein deutlich höheres Niveau an Umweltleistungen bei gegebenen Mitteleinsatz“ realisieren, als bei den bisher von Bund und Ländern anvisierten Optionen, heißt es darin laut top agrar weiter. Bis 50 % der Direktzahlungen könnten der im Konzept der Gemeinwohlprämie aufgeführten Maßnahmen folgend über die Eco-Schemes aus der neuen Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) ausgereicht werden, ohne dass zu erwarten wäre, dass in größerem Umfang Gelder durch die Betriebe nicht genutzt werden, schlussfolgern laut top agrar die Thünen-Mitarbeiter. Die Prämie könne einen Beitrag leisten, die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie der EU zu erfüllen. Dabei setzen die Wissenschaftler laut top agrar vor allem darauf, dass die Maßnahmen zu einer erheblichen Technologieentwicklung und Umstellung der landwirtschaftlichen Praxis mit höherer Marktdurchdringung von extensiven Techniken verhelfen. Das Punktesystem mit der Gemeinwohlprämie ist auch Gegenstand der laufenden Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission. Da wird auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner Position beziehen müssen, die sich am 14. Januar mit ihren deutschen Landwirtschaftsministerinnen und –ministern zur Weiterentwicklung und Umsetzung der GAP zusammensetzen will. Ein Bewertungssystem, um die von den Bauern und Bäuerinnen erbrachten Leistungen für die „allgemeine Biodiversität“ wie bei dem DVL-Vorschlag, aber darüber hinausgehend beispielsweise auch im Rahmen der Tierhaltung zu honorieren, hat auch die Arbeitsgemienschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) vorgelegt, um die sowohl von DVL als auch der AbL geforderte notwendige Neuausrichtung bei der Vergabe der EU-Agrargelder zu erreichen.
28.12.2020
Von: FebL

Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen. Bildquelle: DVL