BÖLW: Entwurf zum Ökolandbaugesetz braucht gründliche Überarbeitung

Aktuell wird das Ökolandbaugesetz (ÖLG) durch die Bundesregierung überarbeitet. Notwendig wird die Novelle, da ab 1.1.2022 das neue europäisches Bio-Recht angewendet wird und eine neue europäische Kontroll-Verordnung bereits seit einem Jahr gilt. „Ein gut gestaltetes ÖLG ist wichtig, um die positive Dynamik beim Anbaus, der Verarbeitung und der Vermarktung von Bio-Lebensmitteln zu stützen“, sagt Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Nur mit tauglichen gesetzlichen Grundlagen lasse sich das Ziel der Bundesregierung von 20 % Bio-Fläche bis 2030 erreichen. „Für ein gutes ÖLG muss das BMEL den aktuellen Entwurf dringend anpassen“, so Röhrig. „Der Gesetzentwurf vom 23.11.2020 liefert noch keine ausreichenden Antworten auf grundlegende Fragen, die sich aus den Defiziten bzw. Unklarheiten des bisherigen ÖLG und vor allem aus der notwendigen Anpassung an die neue EU-Öko-Verordnung und die Kontroll-Verordnung ergeben. In seiner jetzt vorliegenden Form würde das ÖLG die Bio-Entwicklung bremsen, statt sie zu beschleunigen“, heißt es dazu in einer ausführlichen Stellungnahme des BÖLW zum Gesetzentwurf. Wichtig ist es nach Ansicht des BÖLW, das bewährte zweistufige Bio-Kontrollverfahren zu stärken. Die Bio-Kontrolle darf nicht bürokratischer werden, ohne dass es irgendeinen Nutzen gibt. Letzteres lasse sich verhindern, indem die Bio-Vorgaben weiterhin in Kombination mit anderen staatlichen oder privaten Standards kontrolliert werden können. Und der Bund muss mehr Koordination im Bereich Kontrolle übernehmen, damit eine einheitlichere Umsetzung des Bio-Rechts in Deutschland möglich ist. Entscheidend ist auch, dass die Bio-Außer-Haus-Verpflegung der Kontrollpflicht unterliegt und dass es möglich wird, Bio-Anteile in den Küchen auszuloben. Das würde mit den Bio-Zielen von Bund und Ländern korrespondieren. Die Regeln für den Bio-Einzelhandel gilt es, im ÖLG zu konkretisieren, um Unklarheiten des EU-Rechts auszuräumen. „Wichtig ist es für Bio-Bauern, -Hersteller und -Händler sowie Öko-Kontrollbehörden und -Stellen, dass die Bundesregierung, die Bundesländer und der Bundestag bei der Novellierung des ÖLG nach dem Grundsatz vorgehen, auf den sie auch beim neuen EU-Bio-Recht in Brüssel zu Recht gedrungen haben: Qualität muss vor Schnelligkeit gehen!“, so der BÖLW-Geschäftsführer abschließend.“
23.12.2020
Von: FebL/PM

BÖLW-Geschäftsführer Peter Röhrig. Foto: BÖLW