Herbstbestellung muss trotz ASP möglich sein

Eindämmungsmaßnahmen zur Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfen nicht dazu führen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in den betroffenen Regionen die unmittelbar anstehenden Bearbeitungs-, sowie Aussaatarbeiten der Herbstbestellung nicht durchführen können. Das teilt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) in der vergangenen Woche mit Die Vorgabe, dass land- und forstwirtschaftliche Flächen in den betroffenen Regionen vor weiteren pflanzenbaulichen Arbeitsgängen von behördlich eingesetzten Personen auf tote oder kranke Wildschweine und Kadaver abgesucht, und anschließend freigegeben werden müssen, sei so umzusetzen, dass alle betroffenen Betriebe ihre anstehenden Arbeiten innerhalb eines Tages ausführen können. Für etwaige Verschiebungen von Erntearbeiten sind nach Ansicht der AbL den betroffenen Betrieben unbürokratisch und zügig die am 24. September vom Brandenburger Landtag beschlossenen sowie im Maßnahmenkatalog des Friedlich-Löffler-Institutes vorgesehenen Kompensationszahlung, zu gewähren und auszuzahlen. Johann Gerdes, der erst kürzlich einen landwirtschaftlichen Betrieb mit 740 ha Fläche im ebenfalls von der ASP betroffenen Landkreis Oder Spree übernommen hat, beschreibt die aktuelle Situation so: „Wir ernten momentan Körnermais und sind mitten in der Herbstbestellung. Die ASP-Pufferzone endet kurz vor unserem Betrieb, entsprechend versuche ich aktuell alle anstehenden Arbeiten, auf Biegen und Brechen durchzuführen und nehme hierbei auch ganz bewusst pflanzenbauliche und wirtschaftliche Nachteile in Kauf. Viele Kolleginnen und Kollegen in meiner Nachbarschaft sind direkt betroffen und können aktuell weder Ernten noch Ackern oder Drillen, da die Behörden offenkundig zu wenige Leute haben um alle Flächen in der gebotenen Schnelligkeit zu begutachten und anschließend freizugeben - und das obwohl seit Jahren klar ist, dass die Afrikanische Schweinepest irgendwann auch hier ausbrechen wird. Was die Betriebe nun brauchen ist vor allem eine zügige Freigabe ihrer Flächen innerhalb eines Tages.“ Und Julia Bartal, Sprecherin der AbL in Brandenburg und Bäuerin im ebenfalls betroffenen Landkreis Märkisch-Oderland, ergänzt: „Insbesondere aufgrund der Dürre der vergangenen Jahre brauchen unsere Betriebe jetzt Handlungssicherheit. Erträge müssen gesichert werden. Gerade bei übersichtlichen Flächen die bereits abgeerntet sind und auf denen tote oder lebendige Schweine zügig ausgeschlossen werden können, muss es möglich sein nun die wichtige Winteraussaat umzusetzen – alles andere ist nicht nachvollziehbar. Ackerböden z.T. ohne Bedeckung in den Winter zu schicken ist nicht zuletzt auch unter ökologischen Gesichtspunkten nachteilig. Sollte es den Behörden nicht gelingen zeitnah die Bearbeitung und das Beernten unserer Flächen zu gewährleisten, müssen Kompensationszahlungen die entstandenen Verluste ausgleichen.“ Für den Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) erfordert die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) „ohne Frage“ ein schnelles und wirkungsvolles Handeln, es müsse aber auch verhältnismäßig sein. „Ein Nutzungsverbot für landwirtschaftliche Flächen, deren Aufwuchs Futtergrundlage für unsere Rinder ist, über einen längeren Zeitraum vorzuschreiben, ist dies aber nicht.“, erklärt der BDM-Vorsitzende Stefan Mann. Geerntet werden müsse, wenn der optimale Zeitpunkt der Erntereife erreicht ist. Werde dieser Zeitpunkt durch unverhältnismäßige behördliche Vorgaben deutlich überschritten, bedeute dies große Ernte- und Futterverluste und erhöhe den durch die Trockenheit ohnehin schon erhöhten Futterzukaufbedarf noch einmal enorm. Gleiches gelte auch für die anstehenden Bestellarbeiten für Wintergetreide sowie Winterbegrünungen. Ausnahmen erweitert
Der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP hat die Situation der betroffenen Betriebe offensichtlich erkannt und die Ausnahmen vom Nutzungsverbot land- und forstwirtschaftlicher Flächen im gefährdeten Gebiet (ausgenommen Kerngebiet) erweitert. So gibt es seit dem 7. Oktober auch Voraussetzungen unter anderem für die Ernte von Mais, Sonnenblumen und Feldgemüse, für die Herbstbestellung und für Gartenbau-Kulturen sowie fischereiwirtschaftliche Tätigkeiten. Einen entsprechenden überarbeiteten Erlass hat das Verbraucherschutzministerium an die Veterinärämter der Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald geschickt. Der Erlass gilt laut einer Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg ausschließlich für diese drei Landkreise. Für den Landkreis Märkisch-Oderland, der am 30. September den ersten amtlichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild festgestellt hat, können land- und forstwirtschaftliche Flächen noch nicht freigegeben werden, da die Fallwildsuche hier erst angelaufen ist.
11.10.2020
Von: FebL/PM

Auch Zäune sollen vor einer ASP-Ausbreitung schützen. Foto: BMEL