Nachbaugebühren-Antrag nicht beschlossen


Das Landwirtschaftsministerium in Sachsen-Anhalt hatte einen Antrag zum Thema Nachbaugebühren an die Herbstversammlung der Bund-Länder-Agrarministerkonferenz (AMK, 23.09.-25.09.2020) gestellt. In diesem Antrag  fordert das Ministerium , " einen rechtlichen und organisatorischen Rahmen, der eine vollständige Erhebung des den Züchtern zustehenden Entgeltes (Nachbaugebühren) für die Nutzung von Erntegut, das Landwirte im eigenen Betrieb erzeugen und zur Wiederaussaat im eigenen Betrieb verwenden (Nachbau), ermöglicht." Georg Janßen, AbL-Bundesgeschäftsführer und Geschäftsführer der bäuerlichen Interessengemeinschaft gegen Nachbaugesetze und Nachbaugebühren kommentiert den Antrag: "Wir sind etwas erstaunt, dass das Landwirtschaftsministerium in Sachsen-Anhalt mit diesem Antrag 1:1 die Forderung des Bund der Deutschen Pflanzenzüchter in die AMK eingebracht hat. Das seit nunmehr 20 Jahren eine erhebliche politische und rechtliche Auseinandersetzung um die Nachbaugebühren bei Saat-und Pflanzgut stattfindet und sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mehrfach mit der Thematik befasst haben, davon ist weder im Antrag noch in der Begründung die Rede. Wir haben im Vorfeld der AMK die Minister aufgefordert, das Thema nicht zu behandeln und stattdessen in einen Dialog einzutreten. Dies scheint angekommen zu sein. Die AMK hat den Antrag von der Tagesordnung genommen und auf die nächste Frühjahrkonferenz verschoben."
05.10.2020
Von: g.j.