Förderprogramm für den Stallumbau gestartet und kritisiert

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist am 16. September das Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls gestartet. Ab sofort können die sauenhaltenden Betriebe in Deutschland einen Förderantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung stellen. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze für die Förderung beträgt 500.000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Das Vorhaben muss bis zum 15. März 2021 beantragt werden und dann bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein. Im Bundesprogramm ist auch die Förderung der Inanspruchnahme einer einzelbetrieblichen Beratung zur Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts enthalten. Es werden nur Investitionen gefördert, die nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sind. Anlässlich des Starts des Förderprogramms erklärt Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner: "Bessere Bedingungen in der Tierhaltung, mehr Platz und Beschäftigung im Stall – mehr Tierwohl ist gesellschaftlich gewollt, kostet aber auch mehr Geld. Deshalb haben wir bereits jetzt 300 Millionen Euro bereitgestellt, dass gerade die kleinen Betriebe nicht aufhören müssen, sondern ihre Ställe schnell tierwohlgerecht umbauen können und wettbewerbsfähig bleiben. Das sichert Standorte, schafft Perspektiven und fördert das Tierwohl. Damit allein ist es aber nicht getan. Wir nehmen die ganze Kette in den Blick, brauchen einen Pakt vom Stall bis zum Teller. Zu den Empfehlungen unserer Borchert-Kommission will ich daher in dieser Legislaturperiode noch eine Entscheidung, partei- und fraktionsübergreifend. Damit die Tierhaltung weiter umgebaut werden kann und heimische Tierhalter hier eine Zukunft haben." Ostendorff: „Völliger Fehlstart“
Für den agrarpolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff, greift das Programm zu kurz. „Die angekündigten Maßnahmen zum Umbau der Tierhaltung können nur als völliger Fehlstart verstanden werden. Die knapp bemessenen Mittel werden nicht im Ansatz den grundlegend notwendigen Wandel in der Schweinehaltung anstoßen können. Die Bäuerinnen und Bauern sollen nach dem Plan von Bundesministerin Julia Klöckner Baukonzepte, Genehmigungen nach Baurecht und Umweltverträglichkeitsprüfung in kürzester Zeit vorlegen und die Maßnahmen sollen bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Mit diesem Förderprogramm können höchstens Makulaturen an bestehenden Ställen vorgenommen werden. Wir erleben Schaufensterpolitik, statt Handlungswillen. Wir brauchen eine nachhaltige Vision der Tierhaltung. Julia Klöckner sollte sich zum Zugpferd einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung machen und den Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit bieten“, erklärt Ostendorff. Mit Blick auf die Planungssicherheit sieht auch der Kommentator Marcus Arden bei top agrar-online einen „entscheidenden Haken“ in dem Förderprogramm: „Der dreistellige Millionenbetrag muss bis spätestens Ende 2021 „verbaut“ sein. Doch wie soll das gehen? Solange die Landwirte keine Planungssicherheit haben und die rechtlichen Grundlagen (Baugesetzbuch, TA-Luft usw.) für den Stallumbau hin zu mehr Tierwohl nicht schnellstmöglich geschaffen werden, wird das Geld nicht abgerufen werden können. Dann wandert es in den nächsten Bundeshaushalt und die Ferkelerzeugung aus Deutschland ab“, schreibt Arden.