QS-System akzeptiert ausländische Ferkel mit „vergleichbarem“ Produktionsstandard

Über 90 Prozent des Schweinefleisches aus deutscher Produktion stammt aus QS-zertifizierten Betrieben und weist im Handel das entsprechende Logo auf. Doch viele zur Erzeugung erforderlichen Ferkel stammen aus dem Ausland. Und das will die QS-Qualität und Sicherheit GmbH zum Ärger vieler deutscher Ferkelerzeuger auch nicht ändern, obwohl die Ferkelerzeugung in Deutschland angesichts des Ausstiegs aus der betäubungslosen Ferkelkastration und der neuen Regelungen zur Sauenhaltung (Kastenstand) zukünftig höheren Standards unterliegt. Entsprechend deutlich fielen auch die Reaktionen aus, als der Presse-und Informationsdienst Agra Europe (AgE) unter der Überschrift „Kein Ausschluss ausländischer Ferkel“ auf das Verhalten des OS-Systems aufmerksam machte. Den Wunsch deutscher Ferkelerzeuger, dass für importierte Ferkel im Zertifizierungssystem dieselben Vorgaben zur Anwendung kommen sollten wie für Ferkel aus Deutschland, wertete QS laut AgE zwar als „verständlich“; dies könne aber nur mithelfen, Unterschiede zu mildern. Ein Marktausschluss ausländischer Ferkel oder Mastschweine aus dem QS-Zertifizierungssystem würde der deutschen Landwirtschaft aber „einen Bärendienst erweisen“, warnte das in Bonn ansässige Unternehmen gegenüber AgE., Ihre Einschätzung begründeten die Qualitätssicherer unter anderem damit, dass QS-Mäster dann nicht ausreichend Ferkel bekämen. Als Zertifizierer könne man die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen „nicht ausbügeln, die die Gesetzgeber bei uns und im Ausland erlassen haben“, heißt es in der AgE-Meldung. Die QS-Verantwortliche sahen sich infolge der heftigen Reaktionen zu einer Stellungnahme veranlasst. Demnach dürfen QS-Schweinemäster „Ferkel nur von QS-lieferberechtigten Betrieben beziehen. Die Ferkel müssen von QS-zertifizierten Betrieben stammen oder von zugelassenen Betrieben, die nach einem der anerkannten Standards in Belgien, Dänemark oder den Niederlanden zertifiziert sind“. Entscheidend sei dabei: „Für Lieferungen ins QS-System müssen diese bezüglich der Ferkelkastration ab 2021 vergleichbare Anforderungen erfüllen, wie die deutschen Sauenhalter! Die Anforderungen für ausländische Lieferanten müssen vergleichbar, nicht aber identisch sein“. Zu dem Bundesratsbeschluss zur Kastenstandhaltung vom 03. Juli 2020 sei in den QS-Gremien noch keine Abstimmung erfolgt. „Jede diesbezügliche Äußerung zum Standpunkt von QS ist zum jetzigen Zeitpunkt rein spekulativ. QS bittet hier um etwas Geduld“, heißt es in der Stellungnahme. Die QS--Qualität und Sicherheit GmbH wird von fünf Gesellschaftern getragen: Deutscher Raiffeisenverband (für die Futtermittelwirtschaft), Verband der Fleischwirtschaft (für die Schlacht- und Zerlegebetriebe), Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie (für die Verarbeitungsindustrie), Handelsvereinigung für Marktwirtschaft (für den Lebensmitteleinzelhandel), Deutscher Bauernverband (für die Landwirtschaft). Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung hat derzeit ein Vertreter des Lebensmitteleinzelhandels, der auch dem QS-Kuratorium vorsteht. Bereits vor geraumer Zeit hatten deutsche Ferkelerzeuger erklärt, dass die von Dänemark und den Niederlanden praktizierten Kastrationsmöglichkeiten erheblich kostengünstiger als die derzeit von der Bundesregierung favorisierten bzw. zugelassenen Wege seien. Dadurch würden deutsche Sauenhalter finanziell massiv benachteiligt. Den QS-Status dürften ihrer Ansicht nach in Zukunft nur solche Ferkelerzeugerbetriebe erhalten, die ihre Ferkel nach den in Deutschland gesetzlich zugelassenen Wegen kastrieren.
17.07.2020
Von: FebL

Grafik: QS Qualität und Sicherheit GmbH 13.01.2020