BMEL kündigt Gesetzentwurf zum vollständigen Ausstieg aus dem Kükentöten an

Weil die Branche bisher noch kein verbindliches Konzept vorgelegt hat, wie sie den flächendeckenden vollständigen Ausstieg aus dem Töten männlicher Eintagsküken in deutschen Brütereien umsetzen wird, wird das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) „einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen“. Das schreibt der Parlamentarische Staatssekretär im BMEL, Hans-Joachim Fuchtel, auf eine Schriftliche Anfrage der agrarpolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann. Nach Ansicht des Staatssekretärs sind verschiedene Alternativen und Verfahren, die geeignet sind, das Kükentöten zu beenden, vorhanden: die Geschlechtsbestimmung im Brutei, die Aufzucht männlicher Küken aus Legehennenlinien (sogenannte Bruderhähne) und die Verwendung von Zweinutzungshühnern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert laut Fuchtel seit 2008 mit über acht Millionen Euro verschiedene Verfahren und Initiativen, mit denen das Töten männlicher Küken überflüssig werde. Aus dieser Forschungsförderung des BMEL seien zwei Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei hervorgegangen, ein endokrinologisches und ein spektroskopisches Verfahren, wobei das Verfahren zur endokrinologischen Geschlechtsbestimmung bereits Marktreife erlangt habe. Neben den Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei würden Projekte in Bezug auf die Nutzung männlicher Legehybriden als Stubenküken und Studien zum Zweinutzungshuhn gefördert. Aktuell würden durch das BMEL Projekte zur Nutzung von Zweinutzungshühnern im Ökolandbau mit 2,1 Millionen Euro gefördert. „Der Ausstieg aus dem routinemäßigen Töten männlicher Eintagsküken von Legelinien ist durch die Branche zu vollziehen. Es lässt sich feststellen, dass diesbezüglich Fortschritte erzielt wurden. So sind bereits Eier aus kükentötenfreien Lieferketten im Handel verfügbar“, so Fuchtel. „Dass die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf ankündigt, begrüßt DIE LINKE als – wenn auch sehr flache – Lernkurve der Erkenntnis, dass freiwillig wenig passiert und weiter viele Küken auf dem Altar der Marktgläubigkeit geopfert werden. Eine zukunftsfähige Tierhaltung braucht Anreizmodelle, die wirklich tierschutzgerecht sind“, so Tackmann. Auch über ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Thema Kükentötung sieht die Abgeordnete die Koalition jedoch „nicht wirklich weiter“. Dabei habe das Gericht das unverzügliche Ende dieser Praxis entschieden, weil allein wirtschaftliche Gründe nicht dem Staatsziel Tierschutz entsprechen. „Wenn die Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage betont, der Prozess sei ‚durch die Branche zu vollziehen‘ ignoriert sie ihre eigene Verantwortung dafür, dass Gesetze auch eingehalten werden. Die Behauptung der Bundesregierung, die Lösung sei die Geschlechtsbestimmung im Ei ist im Alltag gescheitert, war aber die Grundlage, dass das Gericht überhaupt noch eine Galgenfrist eingeräumt hat“, erklärt Tackmann. Die LINKE kritisiere seit Langem, dass technische Lösungen keine sinnvolle Strategie sind, sondern das Problem bestenfalls vertagen. „Stattdessen liegen wie bei der Ferkelkastration auch hier gleich zwei an sich simple, tierschutzgerechte Lösungen auf der Hand. Entweder die Aufzucht der männlichen Küken von Legelinien erfolgt in so genannten Bruderhahn-Initiativen, querfinanziert durch einen geringen Aufpreis bei den Eiern. Oder mit Zwei-Nutzungsrassen, bei denen das Problem gar nicht erst auftritt, weil Eier- und Fleischleistung ausgewogen sind. Leider setzen Bundesregierung und Koalition immer wieder auf technische Scheinlösungen Neuerungen statt die Ursachen der Probleme zu beseitigen: das Geschäftsmodell von Tönnies und Co. auf Kosten von Menschen und Tieren beenden.“, so die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE.