Kein Ende des Kükentötens in Sicht

Am 13. Juni hat sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Töten männlicher Eintagsküken gejährt. Anlässlich dieses „Jahrestages“ üben der Deutsche Tierschutzbund und der BUND deutliche Kritik an der bis heute unveränderten Praxis des Kükentötens. Obwohl die Richter kein sofortiges Verbot aussprachen, hatten sie deutlich gemacht, dass das Töten nicht mit dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz vereinbar ist. „Die Branche hatte immer wieder bekräftigt, dass man bereits an Alternativmethoden arbeite, um das Töten zu beenden und konnte das Gericht so offenbar einlullen. Ein Jahr nach dem Urteil aber wird deutlich, dass die Richter sich verkalkuliert und blind auf die Zusicherung einer Branche vertraut haben, die bis heute keine marktreifen und tierschutzgerechten Alternativmethoden zum Kükentöten vorzuweisen hat“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Flankiert wird das Ganze von einer Bundesministerin, die, anders als im Koalitionsvertrag versprochen, das Töten von Eintagsküken noch immer nicht beendet hat. Statt einen längst fälligen Strukturwechsel hin zu Zweinutzungshühnern einzuleiten, hat Frau Klöckner die Verantwortung für den Ausstieg an die Geflügelwirtschaft abgeben. Damit hat sie den Bock zum Gärtner gemacht. Ein für Ende 2021 geplanter Ausstieg ist somit jetzt schon hinfällig.“ Die Richter hatten in ihrem Urteil auf die Geschlechterbestimmung im Ei verwiesen, die ohnehin „in näherer Zukunft“ möglich sein würde. Anders als von der Branche angekündigt, fehlen jedoch bis heute geeignete technische Lösungen, um das Töten der männlichen Küken zu verhindern. Methoden zur Geschlechtererkennung im Ei sind entweder noch nicht marktreif oder können erst zu einem so späten Zeitpunkt angewendet werden, an dem Schmerzen für den Embryo nicht auszuschließen sind. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes umfassen die technischen Lösungen nicht das gesamte Problem, das durch die starke Spezialisierung in der Hühnerzucht entstanden ist, weshalb die Branche sich längst stärker auf tierschutzgerechte Methoden, wie die übergangsweise Bruderhahnaufzucht, und letztendlich auf eine Rückkehr zu Zweinutzungshühnern hätte fokussieren müssen. BUND: Zweinutzungsrassen würden das Kükentöten beenden Ähnlich sieht es auch der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt: "Es ist grundfalsch, dass das Töten von männlichen Küken weiterhin erlaubt ist. Eine Entscheidung im Sinne einer verantwortungsvollen Tierhaltung hat das Bundesverwaltungsgericht vergangenes Jahr verpasst. Politische Entscheidungen hin zu mehr Tierwohl wurden erneut auf die lange Bank geschoben. Seit dem Urteil ist nichts passiert. Auf eine tierschutzkonforme und marktreife Alternative, die uns die Geflügellobby versprochen hat, warten wir noch immer“. Das Leiden und Sterben von Millionen Küken sei weiterhin Realität und müsse ein Ende finden. „Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner muss das Kükentöten ausnahmslos verbieten und Betriebe fördern, die auf Alternativen umsteigen möchten. Die analytische Geschlechtstrennung bereits im Ei ist für uns nur eine Zwischenlösung. Immerhin geht damit immer noch eine enorme Verschwendung von Ressourcen einher. Auch die Mast von Bruderhähnen kann nur für einen Übergangszeitraum sinnvoll sein“, so Bandt., für den es eine viel nachhaltigere Lösung für das sinnlose und unnötige Kükentöten gibt: „Statt auf Eier spezialisierte Züchtungen sollten in den Ställen Zweinutzungsrassen stehen, also Hühner, die sowohl zur Eier- als auch zu Fleischerzeugung gehalten werden können. Die Haltung von Zweinutzungsrassen würde nicht nur das sinnlose Kükentöten beenden. Auch sind diese Hühner generell robuster, gesünder und benötigen weniger Medikamente. Das spart den Einsatz von Antibiotika und nützt wiederum der menschlichen Gesundheit".
12.06.2020
Von: FebL/PM

Das Zweinutzungshuhn wie von der Initiative Ökologische Tierzucht gGmbH verfolgt, einer Initiative von Bioland und Demeter, beendet das Kükentöten. Foto: Ökologische Tierzucht gGmbH