Weiterhin Lücken bei Regulierung der Saisonarbeitskräfte

Zum 16. Juni tritt eine Neuregelung für Saisonarbeitskräfte in Kraft, die vorbehaltlich aktueller Änderungen des Corona-Pandemiegeschehens zunächst bis zum 31. Dezember gelten soll. Eine wesentliche Änderung, die in dem vom Bundeslandwirtschaftsministerium in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeiteten Konzeptpapier enthalten ist, sind Lockerungen bei der Einreise von Saisonarbeitskräften, indem sie jetzt auch wieder auf dem „Landweg“ einreisen können. Der agrarpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, Friedrich Ostendorff, sieht in der Neuregelung jedoch weiterhin Lücken beim Gesundheits- und Infektionsschutz. "Die mangelhafte Regulierung zur Einreise von Saisonarbeitskräfte wurde in der heutigen Kabinettssitzung von Frau Bundesministerin Klöckner teilweise korrigiert. Dies verdeutlicht, dass die Kritik an ihrem alten Konzept absolut richtig und wichtig war. Die Neuregelung für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft weißt jedoch weiterhin Lücken im Gesundheits- und Infektionsschutz auf“, erklärt Ostendorff. Anstatt endlich feste Obergrenzen für die Belegung der Zimmer in den Unterkünften und für die Teamgrößen während der Arbeit vorzugeben, mache die Ministerin „wieder nur vage Vorgaben zum Infektionsschutz“. Der Grundsatz "Zusammen Wohnen - Zusammen Arbeiten" ist nach Ansicht des grünen Agrarsprechers für die Behörden kaum zu kontrollieren und stelle keinen echten Infektionsschutz für die Menschen dar. „Somit ist die oft menschenunwürdige Situation unserer europäischen Mitbürger*innen weiterhin schlecht“, so Ostendorff. Unter dem im Konzeptpapier formulierten „Grundsatz: Zusammen Arbeiten Zusammen Wohnen“ wird unter dem Punkt „Besondere arbeitsorganisatorische (Hygiene-) Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe“ beispielsweise formuliert, dass die Arbeitgeber sicher stellen, „dass die Beschäftigten untereinander so wenig wie möglich in Kontakt kommen und die notwendigen Abstände eingehalten werden können“ und „bei allen arbeitsbezogenen Kontakten sollen, soweit wie irgendwie möglich, Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 m eingehalten werden“. Begrüßt werden die Lockerungen bei Einreise von Saisonarbeitskräften beispielsweise vom Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV), Eberhard Hartelt. Vor dem Hintergrund der massiven Kostensteigerungen durch die bisherigen Auflagen bei der Einreise und die weiterhin zu beachtenden Infektionsschutzmaßnahmen bei der Beschäftigung sowie Unterbringung von Saisonarbeitskräften, fordert der BWV-Präsident finanzielle Unterstützung vom Land für die betroffenen Betriebe, da diese Mehrkosten über den Markt nicht ausgeglichen würden. Hartelt verweist dabei auf das Land Niedersachsen, „das bereits einen Zuschuss in Höhe von 150 EUR pro Saisonarbeitskraft gewährt“.
12.06.2020
Von: FebL

Ministerin Klöckner bei der Vorstellung der Neuregelung für Saisonarbeitskräfte und der grüne Agrarsprecher Friedrich Ostendorff. Fotos: BMEL; Ostendorff