Landwirtschaft als Teil des Konjunkturprogramms

Am heutigen Dienstag will die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie über ein Konjunkturprogramm für die Wirtschaft beraten. Geht es nach den Vorstellungen der Agrarministerinnen und -minister der Länder und von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, dann muss dabei auch die Landwirtschaft berücksichtigt werden. „Die Ministerinnen, Minister, Senatorin und Senatoren der Agrarressorts sehen es als notwendig an, dass für den Fall eines allgemeinen Konjunkturprogrammes insbesondere aufgrund der Bedeutung der Land- und Ernährungswirtschaft für Ernährungssouveränität und regionale Versorgung auch die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie Fischerei berücksichtigt werden“, heißt es im Protokoll der Agrarministerkonferenz vom 8.Mai. Und aktuell fordert Ministerin Klöckner ein Investitionsförderprogramm Stallumbau für mehr Tierwohl im Rahmen des Konjunkturprogramms. Dabei soll die Förderung von Stallumbauten nicht mit Kapazitätsausweitungen verbunden sein, sondern zeitnah mehr Tierwohl ermöglichen. Das sei gewollt, sowohl von Verbrauchern als auch von Tierhaltern. "Wir brauchen deshalb erhebliche Investitionen in Stallumbauten. Nicht um die Tierbestände zu vergrößern, sondern um dem aktuellen Bestand mehr Platz und Bewegung zu bieten", so die Ministerin. Der Preisdruck in der Tierhaltung und Fleischwirtschaft sei enorm, der Erwartungsdruck ebenso. Um Wettbewerbsverzerrungen und Kostennachteile heimischer Tierhalter innerhalb Europas zu vermeiden, Abwanderungen zu verhindern und regionale Versorgung zu sichern, werde es ohne eine solche Unterstützung für die Tierhalter nicht gehen. "Ein Investitionsförderungsprogramm für die Tierhaltung im qualitativen Bereich dient nicht nur der Standortsicherung, sondern vor allem dem Tier- und Umweltschutz“, so die Ministerin. Zur Begründung der Berücksichtigung innerhalb eines allgemeinen Konjunkturprogramms erklärt die Ministerin: "Neue Investitionen in die Land- und Forstwirtschaft generieren bundesweit auch regionale Aufträge für Handwerk, Gewerbe und andere vorgelagerte Wirtschaftsbereiche. Nicht zuletzt profitiert die Ernährungswirtschaft von einer gesicherten Verfügbarkeit heimischer Nahrungsmittel, bei deren Produktion die Vorstellungen der Verbraucher berücksichtigt werden. Neue Investitionen sind damit geeignet, die konjunkturelle Wiederbelebung der deutschen Wirtschaft insgesamt zu unterstützen, Arbeitsplätze über den Agrarbereich hinaus zu sichern und damit insbesondere die ländlichen Räume insgesamt zu stabilisieren." Einen erheblichen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Tierwohlniveaus in der Nutztierhaltung, „die im scharfen Kontrast zur bisher zögerlichen Weiterentwicklung sowohl des europäischen und des deutschen Ordnungsrechts, wie auch der Förderpolitik in diesem Bereich steht“, stellt auch das Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) in seinen Empfehlungen zur Transformation der Nutztierhaltung fest und schlägt vor, „ den Erzeugern die höheren Kosten tiergerechter Haltungsverfahren“ ebenfalls mittels einer Investitionsförderung allerdings in Kombination mit einer Prämie zur Abdeckung der laufenden Kosten „zu einem hohen Anteil von insgesamt etwa 80-90 % auszugleichen“. Der Schwerpunkt der Förderung sollte nach Ansicht der Kommission dabei auf dem Ausgleich der laufenden Kosten liegen, „da diese auch den größten Anteil an den Kosten des Tierwohls ausmachen“. Eine Investitionsförderung für den Umbau und Neubau von Schweineställen ist auch Gegenstand eines 2017 vorgelegten Positionspapiers der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Darin schlägt die AbL unter anderem vor, sich bei der Höhe der Förderung am Niveau des erreichten Tier- und Umweltschutzniveaus zu orientieren und „die Förderung degressiv zu gestalten, so dass kleinere und mittlere Betriebe einen gezielten Anreiz erhalten, den Umbau der Schweinehaltung aktiv mitzugehen“.