MEG Milch Board fordert staatliches „Kurzarbeitergeld für Milchkühe“

Angesichts der massiven Verwerfungen am Milchmarkt ist die MEG Milch Board von den Ergebnissen der Konferenz der Agrarministerinnen und -minister (AMK) Anfang Mai enttäuscht. Die AMK habe die Eröffnung der privaten Lagerhaltung und den Erlass eines EU-Durchführungsakts nach Artikel 222 GMO, welcher der Branche befristet die Möglichkeit zur freiwilligen Mengenplanung eröffnet, begrüßt, eigenen politischen Handlungsbedarf aber nicht gesehen. Die AMK habe vielmehr auf die Sektorstrategie 2030 des Deutschen Bauernverbandes und der deutschen Milchindustrie verwiesen und in diesem Zusammenhang ein solidarisches Verhalten der Branche insgesamt gefordert. Die Eröffnung der privaten Lagerhaltung entlastet den Markt zwar kurzfristig, verschleppt die Probleme aber auf lange Zeit, heißt es bei der MEG Milch Board. Während Deutschland nach Ansicht des MEG Milch Board mehrere hundert Milliarden Euro für Kurzarbeit zur Verfügung stelle, „erlaubt sie der deutschen Milchbranche unter dem Deckmantel des Artikel 222 GMO nur das – wohlgemerkt - auf sechs Monate befristete Recht zur freiwilligen Mengenplanung“. Für Frank Lenz, den 1. Vorsitzenden der MEG Milch Board, setzt sich damit die vom DBV und Teilen der Milchindustrie fehlgeleitete Milchmarktpolitik konsequent fort: „Die Strukturbereinigung im Kielwasser ruinöser Erzeugerpreise wird von politischer Seite stillschweigend akzeptiert, ja durch konsequente Tatenlosigkeit sogar befeuert.“ Dabei sieht Lenz gerade die Corona-Krise als Chance, strukturelle Fehler zu erkennen und die Reißleine zu ziehen. Für Lenz gibt es angesichts der für die Betriebe bedrohlichen Faktenlage nur zwei Alternativen, die wirklich helfen:
1. Staatliches „Kurzarbeitergeld für Milchkühe“, im Zuge einer EU-weiten Mengenreduzierung gegen Entschädigung. Es brauche eine finanzielle Anregung in der Krise weniger zu melken!
2. Nationale Umsetzung des Artikel 148. Spätestens jetzt müsse klar sein, dass die Milchbranche einen vom Staat gesteckten Rahmen für die Gestaltung der Lieferbeziehungen benötigt. Keine Produktion von Milch ohne Milchkaufverträge und keinen Milchkaufvertrag ohne klare Vereinbarungen zu Qualitätsstandards, Menge und Preis!