Sachsen: Wochenmärkte wieder erlaubt

Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen seit Mittwoch (1.4.) in Sachsen wieder öffnen. Das hat die Staatsregierung mitgeteilt und damit ein Verbot aufgehoben, dass unter anderem von der dortigen Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft deutlich kritisiert worden war. Der sächsische Landwirtschaftsminister Wolfram Günther erklärt dazu: „Mit der Regelung geben wir regionalen Produzenten und Direktvermarktern eine Perspektive. Zudem ist die Regelung ein Beitrag zur Sicherung der Lebensmittelversorgung. Denn wenn regionale Produzenten jetzt verkaufen können, säen und pflanzen sie auch weiter. Das sichert uns Ernten im weiteren Jahresverlauf. An den mobilen Verkaufsständen gilt, was derzeit überall Gebot der Stunde ist: Mindestens zwei Meter Abstand halten und genauestens auf Hygiene achten. Wir haben in den zurückliegenden Tagen und Wochen massive Einschnitte beschlossen. Dazu gehört auch nachzusteuern, wo nötig.“
03.04.2020
Von: FebL

In Sachsen sind Wochenmärkte wieder erlaubt, wenn Mindestabstände, wie hier in einem Bericht des Schleswig-Holstein Magazins des NDR, eingehalten werden.