Wertschätzung für Landwirtschaft bewahren

In einem von der Bundesregierung vorgelegten „Corona-Paket“ wird die Land- und Ernährungswirtschaft als „systemrelevante Infrastruktur anerkannt“. Als „Hilfen für die Land- und Ernährungswirtschaft“ hat das Bundeskabinett mit dem Paket unter anderem eine Ausweitung der ‚70-Tage-Regelung‘ (Saisonarbeitskräfte, dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich) und eine Arbeitszeitflexibilisierung beschlossen. Derartige „Ausnahmen und Modifikationen“ von bestehender Regelungen waren zuvor in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von den Präsidenten und Vorsitzenden des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V., des Gesamtverbandes der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V., des Zentralverbandes Gartenbau e.V, des Bundesausschuss Obst und Gemüse, der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. und des Deutschen Bauernverbandes e.V. gefordert worden, „um dringende und für die Lebensmittelversorgung erforderliche Arbeiten erledigen zu können“. In einer Reaktion darauf erklärt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL): „Die Arbeit in der Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung genießt zu Recht eine hohe Wertschätzung in der Gesellschaft. Diese Wertschätzung wollen wir erhalten. Wir dürfen sie auch und gerade in Zeiten der Coronakrise nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, indem jetzt wichtige Arbeitsrechte, etwa von Saison- oder migrantischen Arbeitskräften, ausgehebelt werden“. In der Corona-Krise steht nach Ansicht von Janßen auch die Landwirtschaft vor sehr großen Herausforderungen. „Eventuelle Erkrankungen und Quarantänemaßnahmen auf den Höfen gefährden die notwendige tägliche Arbeit im Stall, die Versorgung der Tiere, die laufende Frühjahrsbestellung mit der Aussaat von Getreide und Gemüse oder dem Pflanzen von Kartoffeln auf den Äckern. Abseits von Nachrichten über leer gekaufte Supermarktregale bei einigen Produkten, führen Marktverwerfungen und unterbrochene Lieferketten bereits jetzt zu sinkenden Erzeugerpreisen z.B. bei Milch und Schlachttieren. Das alles ist nicht einfach zu verkraften, auszugleichen und zu bewerkstelligen, sondern erfordert verantwortliches Handeln von Marktpartnern wie Molkereien, Schlachthöfen und Handelsketten, aber auch auf politischer Ebene von der EU-Kommission und der Bundesregierung. Bäuerinnen und Bauern tun alles, um mit ihrer Arbeit die Lebensmittelerzeugung sicher zu stellen. Wir wissen es sehr zu schätzen und es ist eine große Ermutigung, dass sich in vielen Regionen Menschen aus den Städten und Dörfern angeboten haben, uns bei der Arbeit zu helfen. Wir finden auch die bisherigen Beschlüsse der Bundesregierung für Hilfen in der Landwirtschaft und für mittelständische Handwerksbetriebe richtig. Diese Unterstützungen aus der Gesellschaft und von der Politik stärken uns. Wir haben jetzt alle eine große Verantwortung. Wir sollten deshalb alles tun, den helfenden Menschen durch eine faire Bezahlung, bestmöglichen Gesundheitsschutz, vernünftige und menschenwürdige Unterbringungsmöglichkeiten sowie Transporte von Feld zu Feld unseren Dank auszudrücken, statt laut über die Aushebelung von Arbeitsrechten nachzudenken“, so der AbL-Bundesgeschäftsführer.
30.03.2020
Von: FebL/PM

Die Situation fehlener Erntehelfer, wie hier auf einem Spargelfeld in einem Beitrag des WDR, darf nach Ansicht der AbL nicht zur Aufweichung von bestehenden Arbeitsrechten führen.