Baden-Württemberg bringt Gesetz zur Stärkung der Biodiversität auf den Weg

Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg hat den Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes in die Verbändeanhörung gegeben. Die Gesetzesnovelle geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens ‚Rettet die Bienen‘ zurück, die in einem breiten Beteiligungsprozess von Politik, Naturschutz und Landwirtschaft erarbeitet worden waren. Der Trägerkreis des im vergangenen Jahres gestarteten Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ hatte nach Vorlage des „ambitionierten Gesetzentwurfs“ durch die Landesregierung bereits im letzten Jahr auf die Weiterführung des Volksbegehrens verzichtet. „Mit unserem Gesetzesvorschlag setzen wir die mit den Verbänden vereinbarten Eckpunkte zur Stärkung der Biodiversität um und schaffen einen Weg, der die Belange einer zukunftsfähigen Landwirtschaft mit den Ansprüchen eines zeitgemäßen Artenschutzes vereint“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk (CDU), in Stuttgart. „Wir müssen zu einem neuen Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft kommen“, ergänzte Umweltminister Franz Untersteller (Bundnis 90/Die Grünen). „Die biologische Vielfalt von Pflanzen und Tieren ist unser aller Lebensgrundlage. Wir müssen sie schützen und erhalten. Die Bäuerinnen und Bauern sind die natürlichen Partner dabei.“ Die vorliegenden Gesetzesnovellen seien ein gutes Beispiel dafür, wie unterschiedliche Interessen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft ausgeglichen werden könnten und eine Partnerschaft aussehen könne, so Untersteller. „Ich finde, uns ist etwas sehr Gutes gelungen – Politik, Naturschutz und Landwirtschaft gemeinsam.“ Der Gesetzesvorschlag arbeitet nach Auskunft der beiden Minister vor allem mit Anreizen, Förderungen und Unterstützungen, weniger mit Einschränkungen und Verboten. „Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Gesellschaft die betroffenen Bäuerinnen und Bauern mit den wirtschaftlichen Folgen des Vorhabens nicht alleine lassen kann“, betonten Hauk und Untersteller. „Der Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetztes geht jetzt in die Verbändeanhörung. Die Interessenvertreter haben drei Wochen Zeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause abzuschließen“, erklärte Minister Untersteller. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem den Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030, den Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030 sowie die Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030 vor.