Düngeverordnung zwischen Coronakrise und Änderungsbedarf

Wenn am Donnerstag, den 27.März, der Bundesrat aus Anlass der Coronakrise zu einer Sondersitzung zusammenkommt, dann steht möglicherweise auch die Düngeverordnung auf der für den Dienstag vor der Sitzung angekündigten Tagesordnung. Klar ist das aber noch nicht, ebenso wenig klar wie Chancen, noch etwas an dem Verordnungsentwurf zu ändern. Aus dem Bundeslandwirtschafts- (BMEL) und dem Bundesumweltministerium (BMU) werden mit dem Hinweis auf den fehlenden Verhandlungsspielraum gegenüber der EU-Kommission die Änderungswünsche der Bundesländer am Entwurf abgelehnt. Das Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU werde nur ausgesetzt, wenn der vorliegende Entwurf im Bundesrat ohne Änderungen angenommen werde, heißt es laut Agra Europe in einem Schreiben der BMEL-Staatssekretärin Beate Kasch und des BMU-Staatssekretärs Jochen Flasbarth an ihre Amtskollegen in den Agrar- und Umweltressorts der Länder. In ihrer Unterrichtung der Länder bekräftigen die beiden Staatssekretäre laut Agra Europe zugleich ihre Zusage, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Verwaltungsvorschrift für eine differenzierte Ausweisung Roter Gebiete bis Ende Juni 2020 zu erarbeiten. Demnach hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Experten aus Landwirtschaft und Gewässerschutz in der vergangenen Woche erstmals getagt. Die Verwaltungsvorschrift muss ebenfalls durch den Bundesrat. Anlässlich der Beratungen im Bundesrat appellieren die Umweltorganisationen BUND, Deutsche Umwelthilfe, NABU und ihr Dachverband Deutscher Naturschutzring an die Bundesländer, den geplanten Änderungen der Düngeverordnung ohne weitere Abschwächungen zuzustimmen. Seit einem Jahr stehe fest, dass Deutschland um eine erneute Novelle der Düngeverordnung nicht herumkommt, um Nitratüberschüsse aus der Landwirtschaft zu reduzieren. Seither drehe sich die Debatte nahezu ausschließlich um die Frage, welcher Minimalkompromiss unbedingt nötig ist, um einer erneuten Verurteilung und horrenden Strafzahlungen zu entgehen. Die eigentliche Frage, wie die Nitratüberschüsse verursachergerecht und am besten reduziert werden können, sei dabei vollkommen aus dem Blick geraten und der Prozess zu einem peinlichen Lehrstück einer an Interessen statt Problemen ausgerichteten Politik geworden. Gemeinsam fordern die Umweltorganisationen die Bundesländer auf, beim jetzigen Kompromiss keine weiteren Abstriche mehr zu machen und die Verordnung wie geplant zu verabschieden. „Wer jetzt noch Verhandlungen oder Zeit einfordert, hat den Ernst der Lage offensichtlich immer noch nicht erkannt“, so die Verbände. Scheitere die Verabschiedung, sei so gut wie sicher, dass die EU-Kommission ein weiteres Klageverfahren gegen Deutschland einleiten werde und Deutschland millionenschwere Strafzahlungen zu leisten habe. ----------------------------------- Nachträgliche Korrektur zur obigen Meldung: Der 27.März ist natürlich ein Freitag. Wir bitten das "Rätsel"zu entschuildigen.
23.03.2020

Nicht nur die Ausbringung der Gülle per Schleppschuhverteiler ist seitens der Praxis im Rahmen der Änderung der Düngeverordnung umstritten. Foto: Holger Fechner/Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen