Niedersachsen: Tiergerechte Schweinehaltung - Landwirte können ab sofort Anträge einreichen

Niedersachsen stellt Landwirten erneut Fördermittel für freiwillige Leistungen zur Verbesserung des Tierwohls zur Verfügung. Ab sofort startet das diesjährige Antragsverfahren für die Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren von Nutztieren, teilt das niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit. Mit den Tierwohl-Maßnahmen sollen Betriebe gefördert werden, die Sauen, Ferkel oder Mastschweine besonders tiergerecht halten. Dazu zählt insbesondere, auf das Kupieren, also das Kürzen, der Schweineschwänze zu verzichten bzw. die Haltungsbedingungen so zu verbessern, dass die Ringelschwänze der Tiere intakt und unversehrt bleiben. Durch die Förderung sollen die teilnehmenden Betriebe ihren dafür erforderlichen Mehraufwand entlohnt bekommen. Hierzu sagt Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Prämien haben bisher wichtige Impulse für die Verbesserung des Tierschutzes in den Schweineställen gegeben. Sie sind ein wichtiger Baustein, um zu zeigen, dass der Verzicht auf das seit vielen Jahren von der EU verbotene routinemäßige Kupieren der Schweineschwänze durchaus machbar ist, wenn Haltung und Management darauf abgestimmt werden." Bis zum 15. Mai 2020 können Anträge auf Teilnahme an dem Förderprogramm bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden. Die Förderung soll einen zusätzlichen Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung der „Niedersächsischen Nutztierhaltungsstrategie / Tierschutzplan 4.0" schaffen. Die Antragsformulare und weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer (LWK) und beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) verfügbar Zum Hintergrund schreibt das Ministerium:
Seit 2015 bietet Niedersachsen die Prämie für eine besonders tiergerechte Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren an. Die Förderungen wurden in enger Abstimmung mit Experten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Im Bereich der sogenannten „Ringelschwanzprämie" für Mastschweine, der „Sauen-" sowie der „Ferkelprämie" werden die Teilnehmer zusätzlich durch eine praxisbezogene Beratung begleitet. Darüber hinaus erfolgt eine unabhängige Bewertung der Maßnahmen durch das Thünen-Institut des Bundes. Für das nun startende Antragsverfahren wird eine Summe von mindestens acht Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung der Anträge und dem Bewilligungsverfahren beginnt der Förderzeitraum ab dem 1. Dezember 2020. Am Verfahren 2019, das noch bis Ende November 2020 läuft, beteiligen sich derzeit mehr als 220 Betriebe. Bewilligt wurde eine Förderung für mehr als 770.000 Schweine (337.000 Mastschweine, 432.000 Ferkel und 4.400 Sauen). Dies entspricht einer Fördersumme von etwa acht Millionen Euro.
16.03.2020
Von: FebL/PM

Niedersachsen stellt Fördermittel für tiergerechte Haltungsverfahren zur Verfügung: Foto: FebL