Der Europäische Rechnungshof kritisiert mangelhafte Fortschritte beim Umgang mit Pestiziden

Der Fortschritt bei der Messung und Verringerung von Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Pestiziden ist begrenzt. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem jetzt vorgelegten Bericht. Mehrere Mitgliedstaaten sind laut EuRH mit der vollständigen Umsetzung der bereits im Jahre 2009 in Kraft getretenen Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden in Verzug und für die Landwirte gibt es nach wie vor nur wenige Anreize zur Einführung alternativer Methoden. Darüber hinaus stellen die Prüfer fest, dass die Europäische Kommission aufgrund fehlender Zahlen/Statistiken und klarer Indikatoren/Kriterien zu den Risiken von Pestiziden nicht in der Lage ist, die Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Pestiziden genau zu überwachen. "Bislang war die Europäische Union nicht in der Lage, die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pestiziden durch Landwirte wesentlich zu verringern und zu kontrollieren", sagt Samo Jereb, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. Laut EU-Recht sind die Verwender von Pflanzenschutzmitteln zur Anwendung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes verpflichtet und die Mitgliedstaaten mussten in ihren nationalen Aktionsplänen darlegen, wie sie die Einhaltung dieser Grundsätze durch alle beruflichen Verwender sicherstellen würden. Die Kommission stellte in den ursprünglichen nationalen Aktionsplänen Mängel bei der Sicherstellung der Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes fest und bezeichnete es in ihrem Bericht an das Europäische Parlament und den Rat aus dem Jahr 2017 als notwendig, dass die Mitgliedstaaten Kriterien entwickeln, anhand deren sie beurteilen können, ob die Landwirte den integrierten Pflanzenschutz angewandt haben. Aus der Überprüfung des Hofes ging hervor, dass in der Mehrzahl (12 von 18) der überarbeiteten nationalen Aktionspläne nicht dargelegt wurde, wie die Mitgliedstaaten die Anwendung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes durch alle beruflichen Verwender sicherstellen. Deutschland hat laut Bericht noch keinen revidierten Aktionsplan vorgelegt. „Auch wenn die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes für Landwirte verpflichtenden Charakter haben, stellen sie jedoch keine Bedingung für GAP-Zahlungen dar. Trotz der Förderung nachhaltigerer landwirtschaftlicher Verfahren gibt es nur wenige Maßnahmen, um Landwirte davon abzuhalten, ‚herkömmliche‘ Pflanzenschutzmittel einzusetzen, und sie dazu zu bewegen, auf nichtchemische oder alternative Methoden zurückzugreifen“, heißt es in dem Bericht. Der EuRH fordert die Kommission auf, sich zu „vergewissern, dass die Mitgliedstaaten die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes in praktisch anwendbare und messbare Kriterien überführen" und dass sie die Einhaltung dieser Kriterien auf Betriebsebene überprüfen, und diese messbaren Kriterien des integrierten Pflanzenschutzes in die "Konditionalität" im Rahmen der GAP für die Zeit nach 2020 aufnehmen und ihre Durchsetzung sicherstellen, was bisher mit den Vorschlägen zur GAP versäumt worden sei. Eine entsprechende Berücksichtigung gelte es auch im Rahmen der „Green Deal“-Überlegungen vorzunehmen.