EU überrumpelt Biobauern

Zwischen der EU und Biobauern ist es zu einem heftigen Streit gekommen. Hintergrund ist die neue EU-Öko-Basisverordnung (2018/848), die ab 1.1.2021 das bestehende Bio-Recht ablöst. Nachdem sie zunächst von den Bioverbänden unterstützt wurde, auch weil der Bund der ökologischen Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die fachliche Ausgestaltung tragen sollte, kritisieren die Verbände nun scharf die Konkretisierungen der Regelungen. In einem Brief fordert der BÖLW-Vorsitzende Prinz zu Löwenstein, Ministerin Klöckner müsse die Bio-Bremse verhindern, weil die EU Entwürfe vorgelegt habe, die Bio-Tieren und Biobauern schade und das Regierungsziel 20% bis 2030 unmöglich mache.   

Besonders die Tierhaltungsregeln würden mit dem neuen Bio-Basis- Recht deutlich verschärft.
1. In der Schweinehaltung sollen die Ausläufe für Sauen im Wartebereich von 1,9 auf 3,0 qm vergrößert werden. Dafür sei nur eine Übergangsfrist von 5 Jahren vorgesehen. Diese Regelung sei gerade für neu gebaute Ställe viel zu kurz. Die Folge sei entweder ein einzelbetrieblicher Bestandsabbau von ca. 25% oder Neuinvestitionen. Auch der Bioland- Bundesfachausschuss Schwein warnt mit Nachdruck vor finanziellen Überforderungen für eine geringe Verbesserung des Tierwohls. Der Nutzen stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten.
2. Viele Schweine- und Rinderställe müssten umgebaut werden. Grund: Die Summenregelung, nach der ein kleinerer Stall durch eine größere Auslauffläche ausgeglichen werden kann, um auslaufbetonte Haltungsformen (wie Freiland) zu ermöglichen, soll als Auslegung der deutschen Behörden nicht mehr akzeptiert werden. Von dieser „Quadratzentimeter- Tierschutz-Regelung“, die von Tierschützern als nicht verhaltensrelevant abgelehnt wird, würden ca. 30% der Schweine- und Rinderställe betroffen. Außerdem gebe es keine Übergangsfrist, weil sich nicht das Recht, sondern „nur“ die Auslegung ändere.
3. In der Geflügelhaltung soll der Kaltscharraum nicht mehr auf die Stallfläche anrechenbar sein – mit der Konsequenz, dass Bio-Geflügelhalter künftig 25 bis 30% weniger Tiere halten dürfen. Auch für diese Änderung ist keine Übergangsfrist vorgesehen – einmal abgesehen davon, dass die Regelung tierschutzfachlich nicht sinnvoll ist.     

Die Bioverbände fürchten besonders, dass die finalen Regelungen schon jetzt ohne ausreichende Bauernbeteiligung vorentschieden werden, auch wenn erst Ende 2020 das neue Bio-Recht mit den konkreten Regeln Rechtssicherheit bieten soll.

Auf einer Sitzung der Erzeugergenossenschaft Biofleisch NRW wurde schon mal überlegt, ob man wie die konventionellen Berufskollegen die Trecker bereit machen solle. (hg)

10.12.2019
Von: hg

Der BÖLW-Vorsitzende Prinz zu Löwenstein kritisiert die konkrete Ausgestaltung der neuen EU-Öko-Basisverordnung scharf. Foto: BÖLW