Verbände für Beibehaltung der geltenden EU-Gentechnik-Regulierung und ordnungsgemäße Umsetzung des EuGH-Urteils

Anlässlich eines Treffens des EU-Verbraucherminister*innenrats haben neun Umwelt-, Landwirtschafts- und Verbraucherschutzverbände einen Brief an die zuständigen deutschen Ministerien (BMEL, BMU, BMJV) verschickt, um die europarechtlich vorgeschriebene Regulierung neuer Gentechniken sicher zu stellen. Die Verbände fordern eindringlich, das richtungsweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2018 (Rechtssache C-528/16) zur Rechtslage neuer gentechnischer Verfahren wie CRISPR/Cas und daraus entwickelter Produkte jetzt in allen Mitgliedstaaten vollständig ordnungsgemäß umzusetzen. In ihrem Brief zeigen die Verbände Wege auf, die immer wieder behaupteten praktischen Probleme bei der Umsetzung des Urteils zu überwinden. Ferner warnen sie davor, die von der finnischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagene Studie „zu den rechtlichen Möglichkeiten im Lichte des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-528/16" [9] als Vorwand zu nutzen, die Umsetzung dieses Urteils zu verzögern. Denn das würde bedeuten, dass nicht zugelassene mittels „Genome Editing“ hergestellte GVOs zwischenzeitlich auf den europäischen Markt gelangen könnten, ohne dass europäische Züchter*innen, Bäuerinnen und Bauern, die Lebensmittelverarbeiter*innen, der Handel und Konsument*innen die Möglichkeit hätten, diese zu erkennen. "Das Urteil hat bestätigt: Neue gentechnisch veränderte Organismen (GVO) unterliegen der EU-Gentechnik-Gesetzgebung. Das Vorsorgeprinzip und die Anforderungen an die Bewertung von Gesund­heits- und Umweltrisiken, das Durchlaufen eines Zulassungsverfahrens vor Markteintritt sowie Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gelten uneingeschränkt auch für alle neuen GVO. Nur die konsequente Anwendung des geltenden Gentechnikrechts sichert der Wahlfreiheit für Verbraucher*innen, Züchter*innen, Bäuerinnen und Bauern, Lebensmittelverarbeiter*innen und Handel, die ohne Gentechnik wirtschaften und einkaufen wollen“, erklärt Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. Die Forschung werde vom Gentechnikrecht nicht eingeschränkt. „Statt den Deregulierungsforderungen der Gentechnik-Industrie und Lobbyisten dieser Technologien nachzukommen, muss die neue EU-Kommission jetzt konsequent für die Umsetzung des Urteils sorgen und entsprechende Maßnahmen einleiten. An erster Stelle steht, Standard-Nachweisverfahren zu entwickeln und illegale Importe zu verhindern", so Volling. Hier findet sich der Brief von AbL, Bioland, BÖLW, BUND, Gen-ethisches Netzwerk, IG Saatgut, Schrot&Korn, Slow Food und Umweltinstitut München an die Ministerien.