Bundesrat beschließt Erhöhung der Umschichtung aus der ersten in die zweite Säule

Der Bundesrat hat einer Erhöhung der Umschichtung von Mitteln aus der ersten Säule der EU-Direktzahlungen von bisher 4,5 auf zukünftig 6 Prozent zugestimmt. Forderungen nach einer höheren Umschichtung der von Brüssel als Option eingeräumten bis zu 15 Prozent, wie sie der Umweltausschuss des Bundesrates mit „mindestens 8,5 Prozent“ oder die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft mit 15 Prozent vorgeschlagen hatten, um die in der Landwirtschaft erforderlichen Veränderungen zugunsten von Klima-, Umwelt- und Tierschutz zu fördern, wurde damit eine Absage erteilt. Der Bauernverband hatte sich gegen eine Erhöhung der Umschichtung ausgesprochen. Die jetzt umgeschichteten Mittel sollen „zweckgebunden für eine nachhaltige Landwirtschaft, insbesondere für Grünlandstandorte, für Raufutterfresser, für flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, für die Stärkung von besonders tiergerechter Haltung und des Tierwohls sowie für den ökologischen Landbau und für die Ausgleichszulage in von der Natur benachteiligten Gebieten verwendet werden“. „Die Erhöhung des Umschichtungssatzes leistet einen Beitrag, um den großen Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz steht, Rechnung zu tragen“, heißt es in dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes.
14.10.2019
Von: FebL

Der Bundesrat hat einer moderaten Erhöhung der Umschichtung von EU-Geldern aus der ersten in die zweite Säule zugestimmt. Foto: Bundesrat