Bauern dürfen Isoflurannarkose selbst durchführen

Nach langem Gezerre hat der Bundesrat entschieden, dass Bäuerinnen und Bauern zur Ferkelkastration die Narkose mit Isofluran selbst durchführen können. Mit der Verordnung vom 20.9. ist der bisherige Tierarztvorbehalt aufgehoben. Zugleich wurden Vorschriften zum Sachkundenachweis der Landwirte verschärft. Voraussetzungen sind z.B. eine Fachausbildung oder Studium oder eine zweijährige berufliche Erfahrung mit Ferkeln. Außerdem muss ein theoretischer Lehrgang und eine Praxisphase mit anschließender Prüfung nachgewiesen werden. Verbände wie die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Deutsche Bauernverband oder der Verband der Fleischwirtschaft begrüßten diesen Beschluss, während einige Tierschutz- und Tierarztverbände die Betäubung weiterhin den Veterinären vorbehalten wollten, ohne zu benennen, wie das flächendeckend durchgeführt werden könnte. „Die Narkose nicht für Landwirte zu ermöglichen, hätte eine Verbreitung der betäubten Kastration stark eingeschränkt und eine wichtige Möglichkeit einer Kastration nach Tierschutzgesetz verbaut,“ sind sich bäuerliche Mitglieder des Neuland- Programms einig, die das Verfahren seit Jahren praktizieren – bisher mit Tierarzt. Nun gelte es, schnellstens geeignete Betäubungsgeräte zu zertifizieren und die Sachkundeschulungen anzubieten.
21.09.2019
Von: hg

Nach einem Beschluss des Bundesrates dürfen zukünftig Bauern die Isoflurannarkose bei Ferkeln selbst durchführen. Foto: FebL