BUND fordert Umschichtung von EU-Agrargeldern

Um Umwelt, Natur, Gewässer und Klima mit den Mitteln der EU-Agrarförderpolitik besser zu schützen sowie den Ökolandbau und das Tierwohl zu stärken, hat der BUND in einer Stellungnahme zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (Stand des Referentenentwurfs: 25.04.2019) eine höhere Umschichtung von Geldern aus der ersten in die zweite Säule der EU-Agrarpolitik gefordert. Gleichzeitig kritisiert der BUND die geplante Aufweichung beim Schutz von Dauergrünland durch die vorgeschlagene Bagatellregelung, die eine genehmigungsfreie Umwandlung von Dauergrünland von 1000 qm pro Betriebsinhaber*in und Jahr ermöglicht und so nach Berechnungen des BUND zu einem jährlichen Verlust von über 26.500 Hektar Dauergrünland führen könnte. Anstatt wie bisher nur 4,5 Prozent der Finanzmittel von der ersten in die zweite Säule umzuschichten, spricht sich der BUND in seiner Stellungnahme dafür aus, den möglichen Rahmen von 15 Prozent voll auszuschöpfen. Damit soll auch der Einstieg auf die zu erwartenden höheren Umweltanforderungen für die EU-Agrarpolitik (GAP) in der nächsten Förderperiode vorbereitet werden. Gleichzeitig verweist der BUND darauf, dass der Bundesrat bereits 2017 eine Erhöhung der Umschichtung auf damals 6 Prozent gefordert hatte. Dahinter dürfe der nun geplante Gesetzentwurf nicht zurückfallen. Besonders wichtig ist dem BUND die Finanzierung des Ausbaus des Ökolandbaus entsprechend des Ziels der Bundesregierung. Diese hat sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, auf 20 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Jahr 2030 Ökolandwirtschaft erreichen zu wollen. Der zusätzliche Finanzbedarf muss in der kommenden GAP-Förderperiode abgesichert werden. Die nächste Förderperiode muss nach Ansicht des BUND genutzt werden, alle Gelder an dem Grundsatz „öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen“ auszurichten.
31.05.2019

Der BUND will mehr Schutz für Umwelt, Natur, Gewässer und Klima durch die EU-Agrarpolitik. Foto: FebL