Kritik an Vorschlägen zur Änderung in der Sauenhaltung

Nachdem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die ersten Details zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgelegt und die Beteiligung der Bundesländer und Verbände eingeleitet hat, kommt Kritik sowohl von Tierschützern als auch Schweinehaltern. Nach Ansicht der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) lassen die „ersten offiziell verkündeten Details lassen darauf schließen, dass das BMEL mit Maximalforderungen in den nun anstehenden finalen parlamentarischen Prozess zur Verordnungsänderung einsteigen will“. Wenn diese Vorstellungen so durchkommen, dann bedeutet das, „dass die Sauenhalter nun wissen, wann sie die Sauenhaltung aufgeben werden – nämlich nach Ablauf der Übergangsfrist“. Die ISN sieht durch „überzogene und auch fachlich unsinnige Anforderungen“ keine Perspektive für die Sauenhalter. Dabei können das BMEL und Ministerin Julia Klöckner sich nach Ansicht der ISN „nicht darauf zurückziehen, nicht zu wissen, wie die Vorgaben einzuordnen sind und was sie für die Zukunft der deutschen Ferkelerzeugung bedeuten. Unsere Umfrage zur Zukunft der Sauenhaltung stellt die dramatische Situation deutlich dar und die von uns auf 3,5 Mrd. € kalkulierten Umrüstungskosten für die deutsche Ferkelerzeugung sprechen eine eindeutige Sprache. Auch die fachliche Einordnung einiger Vorgaben widerspricht den Ergebnissen der vom Bund mitfinanzierten Projekten – z.B. InnoPig. So ist beispielsweise die Vorgabe von 5 m² frei verfügbarer Fläche für die Sau (damit sind Abferkelbuchten von i.d.R. 7,5 m² und mehr vorgegeben) auch aus Tierschutzsicht kontraproduktiv. Warum orientiert man sich nicht an dem, was andere Staaten bereits für diesen Bereich geregelt haben – beispielsweise in Österreich?“ Die ISN fordert „auch die Bundesländer auf, die genannten Fakten und die Gesamtbedeutung der Regelungen für die Schweinehaltung in Deutschland zu berücksichtigen und sich hier klar für machbare und fachlich sinnvolle Vorgaben und damit eine Zukunft der Schweinehaltung in Deutschland zu positionieren“. Ähnlich wie die ISN äußert sich auch der Deutsche Bauernverband zu dem Verordnungsentwurf. Ganz andere Kritik kommt von der Tierschutzorganisation Pro Vieh. Für sie hebelt Klöckner mit dem Entwurf „ganz geschickt das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt von 2015 aus, dessen Umsetzung zu einem schnellen Umbau der Sauenhaltung geführt hätte“. Das Urteil stelle fest, dass die gültige Tierschutz-Nutztierverordnung bereits eindeutig festlegt, dass „jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken“ können müsse und dass deshalb der Umbau der Kastenstände unverzüglich erfolgen muss. Eine Übergangsfrist für bereits geltende Gesetze ist nicht möglich, erklärt Pro Vieh. „In der Schweinehaltung werden Rechtsgutachten ignoriert, Gesetze gebeugt und Urteile ausgehebelt, um die Agrar- und Fleischlobby bei Laune zu halten. Dass dies nur auf Kosten der Tiere geht, zeigt der aktuelle Gesetzesentwurf schwarz auf weiß“, sagt Angela Dinter von ProVieh. Sauen dürften laut neuem Verordnungsentwurf nur noch wenige Tage statt mehrerer Wochen im Kastenstand eingesperrt bleiben. „Dies kann Frau Klöckner freudig verkünden, denn laut Auskunft ihres eigenen Ministeriums müssen Nutztierhalter nur alle 20 bis 48 Jahre mit einer Veterinärkontrolle rechnen, die eventuelle Missstände aufdecken könnte“, heißt es bei Pro Vieh. Und abschließen erklärt die Organisation: „Zukunftweisende und tiergerechte Agrarpolitik geht anders. Wir von PROVIEH e.V. fordern ein Ende des Kastenstands und empfehlen, Um- und Neubauten von Stallanlagen nur noch mit Buchten für freie Abferkelung und für Gruppenhaltung auszugestalten. Dies wäre nicht nur ein großer Fortschritt für den Tierschutz in der Sauenhaltung, es entspräche auch einer verbraucherakzeptierten Nutztierhaltung“.