Insektenschutz: „Aufhübschen“ durch Blühstreifen reicht nicht

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) hat Leitlinien zum Insektenschutz vorgelegt. Grundsätzlich sieht der DVL den Erhalt der Biodiversität, also auch den Schutz der Insekten, als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe an. Bei Maßnahmen zum Insektenschutz bedarf es für den DLV somit Langfristigkeit und Kontinuität, wie Landschaftspflegeverbände sie seit Jahrzehnten ermöglichten. Kurzfristiger Aktionismus wird, nach Meinung des DVL, den Rückgang der Insektenpopulationen nicht stoppen. „Wir werden die Insektenwelt nicht retten, wenn wir mit Blühstreifen unsere Äcker lediglich aufhübschen!“, so Dr. Jürgen Metzner, Geschäftsführer des DVL. Der DVL befürchtet, dass der Insektenschutz nur auf die Verteilung von Saatgut und Anlage von Blühstreifen reduziert wird. Zwar seien diese Maßnahmen nicht wirkungslos, doch zielten sie überwiegend auf blütenbesuchende Insekten ab und helfen damit vor allem Honigbienen und einigen häufigen Wildinsektenarten. „Wir benötigen hingegen mehr Hecken und heimische Wildpflanzen in unserer Ackerflur, mehr Strukturen in und an unseren Gewässern und mehr Totholz in unseren Wäldern. Vor allem unsere Wiesen und Weiden müssen ins Zentrum unserer Bemühungen rücken! Die Herausforderung ist es deshalb, die Attraktivität der flächengebundenen Tierhaltung wieder zu steigern“, so Metzner weiter. Tierhaltung, die sich an der hofeigenen Fläche orientiert, ist der Garant dafür, artenreiches Grünland zu bewahren und zu entwickeln. Leider verschwinden Weidetiere zunehmend aus der Landschaft. Auch Hüte- und Wanderschäferei nehmen seit Jahrzehnten kontinuierlich ab. Diese Form der Landnutzung spielt jedoch eine wesentliche Rolle bei der Verbreitung von Samen und Insekten. Weidende Tiere wirken als "Taxis der Biodiversität". Hier bedarf es dringend wirkungsvoller Gegenmaßnahmen mit einer reformierten europäischen Agrarpolitik (GAP). Als „wirksame Maßnahmen zum Insektenschutz“ nennt der DLV in den Leitlinien unter anderem den Flächenfraß zu begrenzen, auf Totalherbizide (z. B. Glyphosat) und Neonicotinoide zu verzichten, die Wiederherstellung von artenreichem Grünland und Alternativen zum Mais beim Biogas zu fördern. „Geförderte Naturschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen müssen für Landwirte positiv einkommenswirksam sein“ und „Landwirte sollten, wie bei Leistungen im Sozialbereich, grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf den Abschluss von Agrarumweltmaßnahmen (AUM) erhalten“, heißt es in den Leitlinien. Insektenvielfalt ist nach Ansicht des DLV „abhängig von der Flächengröße, die als Lebensraum zur Verfügung steht. Landschaften mit hoher Nutzungsvielfalt und Kleinteiligkeit bieten als Insektenlebensräume bessere Voraussetzungen“. Klare gesetzliche Vorgaben sind nach Ansicht des DLV für den Insektenschutz unabdingbar. Darüber hinaus seien freiwillige Maßnahmen im Rahmen des kooperativen Naturschutzes der nachhaltigste Weg, um den Insektenbestand zu erhöhen und auf hohem Niveau zu stabilisieren. Landschaftspflegeverbände betreiben in diesem Sinne seit 30 Jahren erfolgreich Projekte zum Insektenschutz. Oft stehen sie im Mittelpunkt ihrer Tätigkeiten. Kommunen, Landwirtschaft und Naturschutz können deshalb auf ein enormes praktisches Fachwissen und umfangreiche Erfahrungen innerhalb der Landschaftspflegeverbände zurückgreifen. Der DVL ist der Dachverband von 170 Landschaftspflegeorganisationen in Deutschland. Im DVL-Papier „Schutz unserer heimischen Insekten“ werden 36 konkrete Punkte mit Grundsätzen, Maßnahmen und Empfehlungen aufgelistet. Alle Maßnahmen basieren auf der Praxiserfahrung der Landschaftspflegeverbände.