Umweltminister für verstärkte Anstrengungen beim Düngerecht

Die in der vergangenen Woche in Hamburg stattgefundene Umweltministerkonferenz (UMK) stellt fest, „dass der hohe Eintrag von Stickstoffverbindungen in Boden, Wasser, Luft und schützenswerte Lebensräume eines der großen Umweltprobleme darstellt und in einigen Regionen die Trinkwasserversorgung verteuert und gefährdet“. Die Umweltministerinnen und -minister von Bund und Ländern bekräftigen daher ihre Forderung nach einer integrierten Stickstoffstrategie. Die Wirkung der derzeitigen Düngeverordnung hält die UMK „für nicht ausreichend, um die sich aus Wasserrahmenrichtlinie, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie ergebenden Gewässerschutzziele zu erreichen“. So befänden sich gut ein Drittel aller Grundwasserkörper in Deutschland im schlechten chemischen Zustand. Über 90 Prozent der Oberflächenwasserkörper verfehlen den guten ökologischen Zustand, was laut UMK auch in weiten Teilen auf die Belastung mit Nährstoffen – hier insbesondere von Phosphat – zurückgeführt werden kann. Die Hauptursache für die Zielverfehlungen ist nach Ansicht der UMK der zu hohe Wirtschafts- und Mineraldüngereinsatz. Hinsichtlich der landwirtschaftlichen Ursachen betonen die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder, dass bereits heute in erheblichem Umfang eine umweltfreundliche Landwirtschaft praktiziert wird. Ökologisch wirtschaftende Betriebe und nachweislich gewässerschonend wirtschaftende konventionelle Betriebe, tragen zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern bei. Die Teilnahme an Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzprogrammen bewirke eine gewässerschonende Landbewirtschaftung. Durch ihre Bewirtschaftungsform wird nachweislich der Eintrag von Nitrat und Pflanzenschutzmitteln in Grund- und Oberflächengewässer verringert. „Durch den Verzicht auf energieintensiven mineralischen Stickstoffdünger leisten ökologisch wirtschaftende Betriebe zudem einen Beitrag zum Klimaschutz“, so das Beschlussprotokoll. Mit Besorgnis sieht die UMK, dass neben der Belastung mit Nitrat und Phosphat auch die Überschreitung der zulässigen Ammoniak-Emissionen in Deutschland hauptsächlich durch die intensive Landwirtschaft bestimmt wird. Sie erachten daher Minderungsmaßnahmen in diesem Sektor als unbedingt notwendig, verursachergerecht und kosteneffektiv. „Ohne Maßnahmen zur Senkung in diesem Bereich können die Ziele zur Reduktionsverpflichtung von Ammoniak nicht erreicht und die Ökosysteme lokal nicht geschützt werden. Gerade die Ammoniak-Emissionen haben in den vergangenen Jahren regional erheblich zugenommen und resultieren neben der Ausbringung von flüssigen organischen Düngemitteln (Gülle und Gärrückstände) auch aus steigenden Anteilen ausgebrachten Harnstoff-Düngers“, heißt es in dem Beschlussprotokoll. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder stellen weiter fest, „dass die Emissionen von Ammoniak bei der Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft mit vergleichsweise geringem Aufwand erheblich gesenkt werden können“. Sie bitten die Bundesregierung, die Düngeverordnung dahingehend zu ändern, dass für die Aufbringung flüssiger Wirtschaftsdünger auf Acker oder Grünland zeitnah die Verwendung emissionsarmer Aufbringungsverfahren vorgeschrieben wird. Damit die „Emissionsminderungsmaßnahmen“ nicht dazu führen, andere Umweltmedien zu belasten, muss nach Ansicht der UMK die Emissionsminderung über die Einhaltung kritischer Überschüsse überwacht werden und sind im Interesse des Gewässerschutzes für die so ausgebrachten Wirtschaftsdünger bei der Düngebedarfsermittlung höhere verfügbare Stickstoffmengen im Jahr des Ausbringens anzurechnen. Ferner stellt die UMK fest, „dass das immer noch zu hohe Niveau der Stickstoffdüngung überdies zu einer Eutrophierung von Biotopen beiträgt. So werden Standorte, Tier- und Pflanzenarten gefährdet, die von einer nährstoffarmen Umgebung abhängig sind. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder sehen daher in einer zu überarbeitenden, fachlich ambitionierten Düngeverordnung ein geeignetes Instrument, mit dem der zu hohen Belastung mit Stickstoff entgegengewirkt werden muss. Aus den genannten Gründen und vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils sowie der drohenden Vertragsstrafe im EU-Vertragsverletzungsverfahren fordern die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder den Bund nachdrücklich auf, die Düngeverordnung von 2017 umfassend und zügig anzupassen und sprechen sich in diesem Zusammenhang für eine Beibehaltung der mit der Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 festgesetzten Kriterien für die Nitrat-Gebietskulissen aus. Die rechtlichen Grundlagen für einen effizienten Vollzug des Düngerechts halten die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder für nicht ausreichend. Dafür sind ihrer Ansicht nach bundeseinheitliche Grundlagen für die Erfassung aller Nährstoffströme und Aufzeichnung der eingesetzten Nährstoffe zu schaffen. Weiter müssten auf fachlicher Grundlage zielgenaue, vollzugstaugliche und für die Betriebe umsetzbare Regelungen mit den Ländern, und zwar sowohl mit den Agrarressorts, als auch mit den Umweltressorts, abgestimmt werden. Die Düngeverordnung muss aus Sicht der Länder in eine nachhaltige Zukunftsstrategie für die Landwirtschaft eingebettet werden. Diese müsse nicht nur den Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie gerecht werden, sondern auch im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie, die NERC-Richtlinie und die nationale Biodiversitätsstrategie ausgerichtet werden. Ein Teil der Lösung kann dabei die Bindung der Tierhaltung an die Fläche sein. Ferner fordern die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder den Bund dabei auf, die Belange ökologisch wirtschaftender und nachweislich gewässerschonend wirtschaftender konventioneller Betriebe, die beispielsweise Restnährstoffvergleiche durchführen, ausreichend zu berücksichtigen. Ihre positiven Umwelt- und Klimaschutzleistungen, die weit über die mit der Düngeverordnung adressierten Regelungsinhalte hinausgehen, gilt es zu würdigen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass der Einsatz von organischen Düngemitteln zur Deckung des N-Bedarfs von Starkzehrern zur Erzeugung marktgängiger Qualitäten im ökologischen Landbau möglich bleibt. Als zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung der von der EU geforderten weiteren Reduzierung der N-Einträge ist für die UMK eine verstärkte Anrechnung der Pflanzenverfügbarkeit von Gülle und Gärresten und der Reststickstoffgehalte auf dem Acker nach der Ernte vorzunehmen und damit dem Verursacherprinzip Rechnung zu tragen. Zur Umsetzung, Kontrolle und Evaluierung soll die Einführung von Nitrat- und Gülleregistern,sowie einer internet-gestützten Aufzeichnung der eingesetzten Nährstoffe geprüft werden.