Gentechnik durch die Hintertür ist undemokratisch

Aus Anlass des Streites über die Bewertung der neuen Gentechnik-Verfahren zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium fordert die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft die Anwendung der Gentechnik-Regulierung auf die neuen Techniken. „Die neuen Verfahren wie CRISPR & Co. sind wissenschaftlich klar als Gentechnik einzustufen. Sie sind nach dem Gentechnikrecht zu regulieren, dies hat auch der Europäische Gerichtshof EuGH in seinem Urteil vom 25. Juli 2018 eindeutig bestätigt. CRISPR & Co. sind noch sehr junge Techniken, mit denen es keinerlei Erfahrungen auf dem Acker gibt, geschweige denn eine systematische Risikoprüfung. Zu behaupten, sie seien sicher, ist unwis­sen­schaft­lich und unverantwortlich“, erklärt Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Deshalb begrüßt die AbL die Äußerung von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, die in einer Regierungsbefragung im Bundestag sagte, dass aus ihrer Sicht auch die neuen Gentechnikmetho­den als Gentechnik einzustufen seien. Einmal ins Freiland entlassen, seien gentechnische Verände­rungen nie wieder zurückholen, so ihre Begründung. AbL-Expertin Volling weiter: „Regulieren heißt nicht verbieten, wie es gerne suggeriert wird, sondern dass die aus den neuen Gentechnik-Verfahren hergestellten Organismen eine Risikobewertung und ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen, bevor sie importiert oder angebaut werden dürfen. Freisetzungsversuche unterliegen gewissen Sicherheitsauflagen. Kommen solche Pflanzen oder Erzeugnisse daraus auf den Markt, dann unterliegen sie einer Kennzeichnungspflicht und es gibt eine Rückverfolgbarkeit im Markt. Nur so haben Bäuerinnen und Bauern, Gärtnerinnen, Züchterinnen, Verarbeiter, der Handel und die Verbraucherinnen die Wahl- und Entscheidungsfreiheit darüber, was sie anbauen, züchten und essen wollen. Nur so gibt es Anbau- und Haftungsregelungen. Nur so kann, wenn doch eine Gefahr bekannt wird, rückverfolgt werden, woher sie stammt.“ Die Gentechnik-Konzerne und deren Lobbyisten wollten dagegen mit allen Mitteln verhindern, dass CRISPR & Co. gekennzeichnet und reguliert werden. „Sie wollen einen Freifahrtschein, damit sie unkontrolliert agieren, ihre Profitinteressen durchsetzen, aber für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden können. Verantwortungsvoller Umgang mit neuen Technologien heißt, sie zu regulieren. Dann können die Unternehmen zeigen, ob die Techniken überhaupt das können, was versprochen wird, etwa „klimaresistent“ zu sein, wie es Bundesagrarministerin Julia Klöckner verspricht. Risiken können in Ruhe analysiert und bewertet werden, die Gesellschaft kann entscheiden, ob sie so hergestellte Lebensmittel auf dem Teller haben will. Gentechnik durch die Hintertür ist höchst undemokratisch“, so Volling. AbL – Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner (CDU) hatte sich kürzlich für den Einsatz der neuen Züchtungsverfahren wie das Crispr-Verfahren, die sogenannte Gen-Schere, ausgesprochen und daraufhin deutlichen Widerspruch von ihrer Amtskollegin im Bundesumweltministerium Svenja Schulze (SPD) erhalten.
10.05.2019
Von: FebL/PM

Wie schon bei anderen Themen besteht auch in Sachen neue Gentechnik-Verfahren Gesprächsbedarf zwischen Kklöckner und Schulze. Foto: Bundesregierung/Guido Bergmann