EU-Pestizidverordnung: Konsequente Anwendung – Fehlanzeige

„Auf dem Papier ist die EU-Pestizidverordnung 1107/2009 ein gutes Gesetz zum Schutz von Gesundheit und Umwelt, auch wenn etliche Verbesserungen wünschenswert wären, um den Erkenntnisfortschritt der letzten 10 Jahre zu berücksichtigen“, schreibt Dr. Peter Clausing, Toxikologe und im Vorstand von PAN Germany (Pestizid Aktions-Netzwerk), im Rundbrief des Forum Umwelt & Entwicklung. Das „wesentliche Problem“ sieht er in der „unzureichenden Anwendung“ der Verordnung. Mit Verweis auf ein von 150 europäischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Wissenschaftslern und juristischen Experten verfasstes Manifest, in dem diese die Beseitigung mehrerer Schwachstellen fordern, nennt Clausing folgende Punkte:
- Trotz abgelaufener Zulassungsfristen sind Stoffe weiter auf dem Markt, da den Zulassungsbehörden die Ressourcen zur Bearbeitung und Entscheidung über Verbot oder Wiedergenehmigung fehlen.
- Das Vorsorgeprinzip findet keine adäquate Anwendung.
- Es findet eine unzureichende Berücksichtigung der Ergebnisse öffentlicher Konsultationen und/oder wissenschaftlicher Literatur statt.
- Bei der Wahl der von den Behörden gewählten Verfahren und Methoden zur Einstufung der Pestizidstoffe in die jeweilige Kategorie (Risikobewertung) herrscht ein hohes Maß an Intransparenz. „Bei korrekter Anwendung des Gesetzes, und erst recht bei Ausschöpfung des Handlungsspielraums zugunsten von Gesundheits- und Umweltschutz, würden in naher Zukunft vermutlich zahlreiche weitere Pestizide vom Markt verschwinden bzw. hätten schon längst verschwunden sein müssen. Das wäre ein wichtiges Signal für die konventionellen Landwirtschaftsbetriebe, den viel beschworenen ‚integrierten Pflanzenschutz‘ endlich ernst zu nehmen und agrarökologische Elemente in ihre Produktionssysteme einzubauen“, schlussfolgert Clausing.