Klöckner hat „ausschließlich die wirtschaftlichen Bedingungen der Großagrarunternehmer im Blick“

Deutliche Kritik am Umgang mit den Erfordernissen des Tierschutzes in der Nutztierhaltung übt der Strafrechtsprofessor Jens Bülte von der Universität Mannheim in einem Interview mit der Wochenzeitung DIE ZEIT. Zwar reichten die gesetzlichen Regelungen zum Tierschutz wie zum Beispiel der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz oder das Verbot der Tötung von Tieren ohne „vernünftigen Grund“ im Tierschutzgesetz für Bülte im Prinzip aus. Aus wirtschaftlichen Gründen werde dem Tierschutz häufig jedoch nicht Rechnung getragen. Als Problemfelder benennt Bülte das Verordnungsrecht sowie den Vollzug. Im Verordnungsrecht werden die „abstrakten Vorgaben“ zum Beispiel aus dem Tierschutzgesetz nach artgerechter Haltung zu konkreten Mindestvorgaben. Und die sind nach Ansicht von Bülte „in der Massentierhaltung meist so niedrig angesetzt, dass das Ergebnis mit artgerechter Haltung nichts mehr zu tun hat“. Als Beispiel nennt er die Kastenstandhaltung bei Sauen. „Im Ergebnis schützt die Verordnung den Tierhalter vor dem Strafrecht, nicht die Tiere vor der Qualhaltung“, so Bülte. Dabei hat die zuständige Bundeslandwirtschaftsministerin jedoch nicht die Interessen aller Bauern gleichermaßen im Blick. „Aus meiner Sicht hat Frau Klöckner ausschließlich die wirtschaftlichen Bedingungen der Großagrarunternehmer im Blick, nicht einmal die der Bauern“, so der Strafrechtler. Deutliche Mängel sieht Bülte auch im Vollzug. Bei insgesamt 562.864 kontrollpflichtigen Betrieben 2017 in Deutschland gab es lediglich 29.854 Kontrollen, „weil auch die Veterinärämter völlig überlastet sind“. Es kam zu 6117 Beanstandungen, zu Verurteilungen „kommt es aber so gut wie nie“, so Bülte. Zur Rolle der Veterinäre bei der Erteilung respektive Nicht-Erteilung von Transportgenehmigungen erklärt der Strafrechtler: „Wenn ein Veterinär solche Transporte in dem Wissen genehmigt, dass es am Bestimmungsort oder beim Transport zu Tierquälereien kommen könnte, begeht er eine strafbare Beihilfe, sollten die Tiere tatsächlich misshandelt werden.“
16.03.2019

Nach Ansicht des Strafrechtlers Jens Bülte hat die Bundeslandwirtschaftsministerin nicht alle Sauenhalter gleichermaßen im Blick. Foto: FebL