Einheitliches Vorgehen bei Tiertransporten gefordert

Nach Bayern und Schleswig-Holstein hat auch Hessen Lebendtiertransporte in bestimmte Drittstaaten der EU vorläufig gestoppt. „Tierschutz darf nicht an der Außengrenze der EU enden. Bei Tiertransporten in Drittländer kommt es leider immer wieder zu Verstößen gegen tierschutzrechtliche Mindeststandards“, erklärt Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. Deshalb wird Hessen – zunächst befristet bis zum 14. April 2019 – Lebendtiertransporte nach Aserbaidschan, Ägypten, Algerien, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Libanon, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan und Usbekistan aussetzen. Der Transport-Stopp ist zunächst befristet, da sich Hessen Ende März bei einer Bund-Länder-Besprechung für ein einheitliches Vorgehen einsetzen will. „Wir wollen auf Bundesebene einheitliche Vorgaben erreichen und gemeinsam regeln, auf welchen Routen und in welche Länder Tiere transportiert werden können“, betonte Ministerin Hinz. „Wenn weiterhin lebende Tiere exportiert werden sollen, müssen sich die Bedingungen, auch an den Grenzen, grundlegend ändern. Wir brauchen zertifizierte Versorgungsstationen auf allen Routen bis zum Zielort und Schlachthöfe, die dem EU-Standard entsprechen. Dazu bedarf es dringend internationaler Abkommen zur Einhaltung der Mindest-Tierschutzstandards“, ergänzte Ministerin Hinz. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Jahr 2015 klargestellt, dass Amtstierärzte Genehmigungen für einen langen, grenzüberschreitenden Transport verweigern müssen, wenn tierschutzrechtliche Mindeststandards nicht eingehalten werden. „Amtstierärztinnen und -ärzte können sich strafbar machen, wenn sie Exporte genehmigen, bei denen Tieren Verletzungen oder unnötige Leiden drohen. Ein von uns in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt dies. Deshalb sind aus unserer Sicht die vorgesetzten Behörden in der Pflicht, den Kolleginnen und Kollegen vor Ort Rückendeckung zu geben. Der Bund traut sich nicht zu, die Probleme auf den Transportwegen in Drittländer abschließend beurteilen zu können, erwartet aber, dass einzelne Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre diese Beurteilung vornehmen“, sagte Ministerin Hinz. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt das Vorgehen der drei Bundesländer und fordert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einem Brief auf, eine Klärung der derzeit uneinheitlich geregelten Abfertigung von Zuchtviehtransporten in Drittstaaten herbeizuführen. „Es ist dringend notwendig, dass die Abfertigungspraxis so schnell wie möglich bundesweit einheitlich erfolgt und keine Exporte in Drittländer genehmigt werden, wenn nicht gewährleistet werden kann, dass alle tierschutzrechtlichen Bestimmungen bis zum Zielort eingehalten werden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Außerdem muss sichergestellt sein, dass bei der Schlachtung mindestens der Standard der EU-Schlachtverordnung vorausgesetzt werden kann.“ In Konsequenz dieser Forderungen sollten aus Sicht der Tierschützer keine Transporte mehr in die Türkei, Länder des Nahen Ostens, die Maghreb-Staaten sowie die zentralasiatischen Länder der ehemaligen Sowjetunion durchgeführt werden. Der Handel mit Schlachttieren sollte durch den Export von Fleisch und - im Fall von Zuchttieren - durch den Export genetischen Materials ersetzt werden. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hat unterdessen die Bundesländer zu einer besseren Abstimmung aufgefordert und die unterschiedlichen Tierschutzkontrollen in den Bundesländern angeprangert. Sie will auf der Agrarministerkonferenz Anfang April mit den Ländern über das Thema reden.