Artenschutz mit Bäuerinnen, Bauern und Gesellschaft

Die neue Düngeverordnung fordert für alle Betriebe eine bodennahe streifenförmige Ausbringung oder eine direkt in den Boden einbringende Methode. Für Acker ist diese ab 1. Februar 2020 verpflichtend und für Grünland fünf Jahre später ab 1. Februar 2025. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wären Prallteller und Schwenkverteiler, wie sie derzeit gängig sind, nicht mehr zugelassen. Für viele Betriebe stellen die neuen Vorgaben ihre Eigenmechanisierung in Frage, denn eine Umrüstung ist selten möglich und ein neues Fass mit Schleppschläuchen meist nur für große Betriebe bzw. im überbetrieblichen Einsatz rentabel. Wer aus diesem Grund zukünftig die Gülleausbringung dem Lohnunternehmen überlassen will, spart zwar Zeit, verliert aber die Möglichkeit der kurzfristigen individuellen Entscheidung. Auch werden die Lohnunternehmen große und entsprechend schwere Fässer einsetzen und im Zweifelsfall auch bei ungünstigen Wetter- bzw. Bodenbedingungen fahren. Die betriebliche Entscheidungsfreiheit könnte aber durch individuelle Ausnahmegenehmigungen, wie sie im Gesetz vorgesehen sind, erhalten bleiben. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft hat hierzu bei den zuständigen Länderministerien angefragt. Bisher geantwortet haben Sachsen und Hessen. Die sächsische Behörde sieht demnach keine Notwendigkeit, alternative Methoden zur Güllebehandlung zu prüfen, die eine Ammoniakreduktion in vergleichbarem Ausmaß wie die technischen Varianten bewirken. Angeführt wird in dem Schreiben lediglich die Möglichkeit des Einsatzes von Schwefelsäure zu Güllebehandlung. Dieses Verfahren könne die Ammoniakemission reduzieren, solle aber nicht alternativ, sondern in Kombination mit den technischen Lösungen zum Einsatz kommen, so das Staatsministerium. Für den Fall anerkannter Alternativen spricht sich das sächsische Ministerium für eine bundesweit einheitliche Regelung aus. Auf ganz aktuelle Untersuchungen und ein Verbundprojekt zwischen dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen und der Justus-Liebig-Universität in Gießen verweist das hessische Ministerium. Hier soll untersucht werden, inwieweit durch die Zugabe einer Mischung aus Gesteinsmehl, Leonardit und Pflanzenkohle bereits im Stall eine Reduzierung der Amoniakemissionen erreicht werden kann. Peter Hamel aus Hessen hat dieses Verfahren entwickelt und setzt es auf seinem Betrieb im nördlichen Vogelsberg erfolgreich ein. Auch aus Bayern ist bekannt, dass die zuständige Landesanstalt alternative Methoden der Ammoniakbindung untersucht. Eine offizielle Antwort des Ministeriums lag aber bei Redaktionsschluss nicht vor.
06.03.2019
Von: Elisabeth Waizenegger, Milchbäuerin im AbL-Bundesvorstand

Elisabeth Waizenegger