Bundesregierung zeigt kein Interesse an Durchsetzung von Menschenrechten in der Wertschöpfungskette

Die Bundesregierung zeigt nach Ansicht von Brot für die Welt, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), des Global Policy Forum und Misereor kein Interesse an einem verbindlichen UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten, das weltweit Standards für Unternehmen setzen soll, die Menschenrechte zu wahren und die Umwelt zu schützen. So habe die Regierungskoalition die Frist zur schriftlichen Kommentierung des ersten Entwurfs für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten am 28. Februar dieses Jahres verstreichen lassen, ohne sich zu dem Abkommen zu positionieren. Zwar hätte sich das federführende Auswärtige Amt für eine Kommentierung ausgesprochen, konnte sich dem Vernehmen nach damit im Kabinett jedoch nicht durchsetzen. Die Organisationen kritisieren in einer gemeinsamen Mitteilung, dass die Bundesregierung damit ihre Blockade eines Abkommens fortsetzt, das zur Durchsetzung der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten dringend erforderlich ist. "Es ist ein Skandal, dass Deutschland schweigt, wenn internationale menschenrechtliche Standards für die Wirtschaft geschaffen werden sollen", kommentiert Karolin Seitz, Programme Officer beim Global Policy Forum. Mit Blick auf die aktuelle Katastrophe in Brasilien fügt Armin Paasch, Referent für Wirtschaft und Menschenrechte bei Misereor, an: "Der Dammbruch in der brasilianischen Stadt Brumadinho mit mehr als 300 Toten hat gerade erst wieder das Problem mangelnder menschenrechtlicher Sorgfalt durch transnationale Unternehmen verdeutlicht. Auch deutsche Unternehmen wie den TÜV Süd trifft hier möglicherweise eine Mitschuld." Bereits seit Beginn der Verhandlungen im UN-Menschenrechtsrat im Jahr 2014, an denen zuletzt knapp 100 Staaten teilgenommen haben, verweigerten Deutschland und die EU eine inhaltliche Beteiligung. Die EU distanzierte sich in der letzten Verhandlungsrunde sogar von allen Verhandlungsergebnissen. Deutschland äußerte sich gar nicht. Durch das darin zum Ausdruck gebrachte Desinteresse sprechen sich nach Ansicht der Organisationen Deutschland und die EU gegen international verbindliche Auflagen für Unternehmen im Menschenrechts- und Umweltbereich aus und verhindern so, dass dringend notwendige Vereinbarungen für eine gerechte Globalisierung geschaffen werden. "Die Bundesregierung muss aufhören, Multilateralismus nur dann zu beschwören, wenn er den Interessen der Wirtschaft dient", sagt Lia Polotzek, BUND-Expertin für Wirtschaft und Finanzen. "Es ist an der Zeit, durch ein UN-Abkommen multilaterale Regeln für die Wirtschaft festzulegen, bei denen Menschenrechts- und Umweltschutz im Vordergrund stehen." Der Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten findet – trotz bleibender Verbesserungsmöglichkeiten – breite Unterstützung in den Verbänden, in der Zivilgesellschaft und bei Menschenrechtsexperten, wie dem Europäischen Netzwerk der nationalen Menschenrechtsinstitute. "Es ist sehr bedauerlich, dass sich die Bundesregierung hier nicht der Linie der Bundesminister Gerd Müller und Hubertus Heil anschließt", sagt Maren Leifker, Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Brot für die Welt. Beide Minister haben sich bereits für verbindliche Regelungen von Sorgfaltspflichten ausgesprochen. "Der vorliegende Entwurf für ein UN-Abkommen ist eine gute Basis für weitere Verhandlungen, nicht zuletzt, weil er vorsieht, Staaten die Pflicht aufzuerlegen, nationale Lieferkettengesetze für ihre transnationalen Unternehmen zu erlassen." Hintergrund: Auf Initiative von Ecuador und Südafrika wurde im Jahr 2014 im UN-Menschenrechtsrat eine Resolution verabschiedet, die eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe geschaffen und diese mit der Ausarbeitung eines verbindlichen internationalen Abkommens über transnationale Unternehmen und Menschenrechte beauftragt hat. Die ecuadorianische Verhandlungsführung innerhalb der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe legte im Juni 2018 einen ersten Entwurf für ein UN-Abkommen vor, das im Oktober 2018 bei der vierten Tagung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe in Genf von zahlreichen Vertretern aus Staaten, Zivilgesellschaft und Wirtschaft kommentiert und ergänzt wurde. Im Rahmen der im Januar 2019 gestarteten europaweiten Kampagne "Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!" fordern bereits mehr als eine halbe Million Europäer die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Sonderklagerechte für Unternehmen abzuschaffen und sich für das aktuell verhandelte UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten einzusetzen.
03.03.2019
Von: FebL/PM

Auch sie sind Teil der globalen Wertschöpfungsketten. Foto: Jörg Böthling/Brot für die Welt