SPD: 15 % Umschichtung von der 1. in die 2. Säule

Nach Ansicht der SPD-Bundestagsabgeordneten Rainer Spiering, Matthias Miersch und Carsten Träger führt „kein Weg daran vorbei“, in Deutschland nicht wie bisher 4,5 Prozent der Direktzahlungen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf die 2. Säule zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu übertragen, sondern in vollem Umfang 15 Prozent der Mittel der Direktzahlungen zur Aufstockung des ELER zu nutzen. Dazu fordern sie die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einem offenen Brief auf. Eine solche Flexibilität bei der Umschichtung ist nach den geltenden Vorschriften für das Kalenderjahr 2020 bzw. das Haushaltsjahr 2021 nicht vorgesehen. Würde diese Flexibilität zwischen den Säulen nicht weiter bestehen, hätte dies für Betriebsinhaber, aber auch für die Erreichung nationaler Klima- und Umweltziele nach Ansicht der SPD-Abgeordneten gravierende Folgen. Daher begrüßen sie den Vorschlag der EU-Kommission (2018/0414 (COD)), eine Übertragung zwischen den Säulen im Kalenderjahr 2020 zu ermöglichen. Demnach müsste Deutschland bis zum 31. Dezember 2019 der EU-Kommission melden, wie hoch der Anteil der Umschichtung für 2020 sein soll.
Die Ministerin selbst habe sich mehrfach dazu öffentlich bekannt, dass die Reform der GAP zu mehr Klima- und Umweltleistungen führen soll. Mit der erneuten Umschichtungsmöglichkeit wäre der Übergang hierzu leichter zu vollziehen. Außerdem wären die Ziele des auch von der Ministerin ausverhandelten Koalitionsvertrags noch zu erreichen sowie die internationalen Verpflichtungen, wie das Pariser Klimaschutzabkommen oder die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG), zu erfüllen. „Gelingt keine komplette Umschichtung von 15 % droht Deutschland erneut eine Legislaturperiode ohne nennenswerte Fortschritte im Agrarbereich“, so die SPDler. "Um den Umbau der Nutztierhaltung, den Ausbau des Ökolandbaus und den Schutz unserer Gewässer voranzubringen, müssen die vorhandenen Gelder der EU-Agrarpolitik besser genutzt werden. Die pauschale Flächenprämie ist Schritt für Schritt abzuschmelzen und alle Gelder am Grundsatz ‚öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen‘ auszurichten“, erklärt Christian Rehmer, Leiter für Agrarpolitik beim BUND, mit Blick auf den offenen Brief. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner müsse damit aber nicht bis zur nächsten Förderperiode warten, sondern könne bereits im kommenden Jahr beginnen. Der BUND fordert das Bundesagrarministerium und die Bundesländer auf, bereits 2020 deutlich mehr Mittel in die zweite Säule umzuschichten. Hierfür sollte die maximal zulässige Umschichtung in Höhe von knapp 730 Millionen Euro aus dem Topf der pauschalen Flächenprämien in den Topf der Ländlichen Entwicklung fließen. Anstatt der hierzulande seit Jahren üblichen 4,5 Prozent stünden den Bundesländern so 15 Prozent für Programme für mehr Tierwohl, Naturschutz und den Ökolandbau zur Verfügung. „Das wäre ein wichtiger Schritt, die Agrarwende zu finanzieren", so Rehmer. Als konkrete Maßnahmen, die über ELER gefördert werden können, nennen die SPD-Abgeordneten in dem offenen Brief die folgenden Beispiele (im Wortlaut): Ökologischer Landbau
Nur bei einer kompletten Umschichtung hat Deutschland noch eine Chance, bis 2030 tatsächlich 20 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche ökologisch zu bewirtschaften und somit die Vorgaben der SDG zu erreichen. Sie haben sich mehrfach zu dem 20-Prozent-Ziel öffentlich bekannt. Auch hängt der Erfolg einer nationalen Ackerbaustrategie von einer entsprechenden Mittelausstattung im ELER ab. Stellen Sie daher die entsprechenden Fördergelder durch die Umschichtung zur Verfügung! Nitratklage
Nur bei einer kompletten Umschichtung hat Deutschland noch eine Chance, die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie zu erreichen und Zwangsgelder in Milliardenhöhe durch die EU-Kommission zu verhindern. Auf diesem Weg würden mehr Mittel für Agrarklima- und Umweltmaßnahmen und somit für einen besseren Gewässer- und Bodenschutz zur Verfügung stehen. Gleichzeitig würde dann, wie Sie es mehrfach gefordert haben, die Akzeptanz und Wertschätzung für die Landwirtschaft gesteigert werden. Klimaschutz und Erhalt der biologischen Vielfalt
Deutschland hat sich beim Übereinkommen von Paris international dazu verpflichtet, seine klimaschädlichen Treibhausgase deutlich zu reduzieren. Auch die Landwirtschaft muss hierfür einen Beitrag leisten. Hierzu zählen neben der Abschaffung der klimaschädlichen Agrardieselsubvention auch trocken gelegte Moore, die für rund 4 % der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Dort, wo es sich anbietet, sollten Moore wiedervernässt werden, auch um die Vorgaben der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt endlich mit Leben zu füllen. Auch würde Deutschland die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie erfüllen, wenn Flussläufe noch öfter wieder einen natürlichen Verlauf nehmen würden. Beides ist mit Mitteln des ELER förderbar. Wirksamer Tierschutz
Deutschland hinkt den eigenen Ansprüchen und den wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Nutztierhaltung hinterher. Über den ELER werden tierfreundlichere Ställe und gleichzeitig die Flächenbindung gefördert. Damit ist auch eine Akzeptanzsteigerung der Landwirtschaft möglich. Nur bei einer kompletten Umschichtung könnte Deutschland ein agrarpolitischer Trendsetter werden und eine Tierwohlkennzeichnung sowie eine nationale Nutztierstrategie hätten überhaupt erst Aussichten auf Erfolg. Für einen starken ländlichen Raum
Sie sind Mitglied in der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Wenn Sie tatsächlich erreichen wollen, dass wir in Deutschland einen attraktiven und lebenswerten ländlichen Raum erhalten, dann müssen die entsprechenden Fördermaßnahmen im ELER mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden. Eine Umschichtung von 15 % bietet hierfür eine einmalige Gelegenheit.
03.03.2019
Von: FebL/PM