Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht zur Schweinehaltung

Das Land Berlin hält zentrale rechtliche Anforderungen an die Schweinehaltung in der deutschen Landwirtschaft für verfassungswidrig. Daher wird die Landesregierung mit einem Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die einschlägigen Regelungen vorgehen. Der Antrag wird in den kommenden Tagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Auf Vorlage von Justizsenator Dr. Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) hat der Berliner Senat in seiner Sitzung am 8. Januar 2019 beschlossen einen entsprechenden Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Dieser richtet sich gegen Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Konkret geht es unter anderem um die vorgegebenen Mindestflächen bei der Schweinehaltung. Diese Mindestflächen sind nach Auffassung des Landes Berlin zu gering. Hierzu erklärt der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt: „Gerade Berlin als Verbraucherinnenstadt hat ein großes Interesse an einer rechtlich einwandfreien Tierhaltung in ganz Deutschland. Das massenhafte Einpferchen von Schweinen auf minimalstem Raum wird diesen Anforderungen jedoch nicht gerecht. Mit dem Senatsbeschluss ist nun der Weg frei, den Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.“ Der Normenkontrollantrag richtet sich unter anderem gegen die in den Paragrafen 28, 29 und 30 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgeführten Mindestanforderungen an das Halten von Schweinen (Fläche in Quadratmetern in Bezug zum Durchschnittsgewicht in Kilogramm bzw. zur Gruppengröße). Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes Thomas Schröder begrüßt das Vorgehen des Landes Berlin. „Berlin geht konsequent vor, das begrüßen wir. Es ist gut, die aus unserer Sicht unzureichenden ordnungsrechtlichen Vorschriften für die Haltung von Schweinen im Grundsatz prüfen zu lassen. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber haben es bisher verpasst, den Weg für eine zukunftsfähige, mit Tier- und Umweltschutz und den gesellschaftlichen Ansprüchen vereinbare konventionelle Schweinehaltung zu ebnen. Was die Politik nicht löst, muss nun das Gericht lösen. Das muss dann im Übrigen auch im Interesse der Landwirte sein; die oft angemahnte Planungssicherheit für Investitionen in Stallbauten wäre dann endlich gegeben. Solange das Verfahren läuft und bis Klarheit entsteht, wäre die Bundesregierung gut beraten, einen „Stand-Still“ im Stallbau für Schweine zu verhängen, damit keine weiteren tierschutzwidrigen Bauten entstehen, die dann jahrzehntelangen Bestandsschutz haben“, so Schröder.
09.01.2019
Von: FebL/PM

Nach Ansicht des Landes Berlin haben Schweine zu wenig Platz im Stall. Foto: BMEL