Grüne beantragen Neugestaltung des Grundstückverkehrsrechts

Die Entwicklung auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt ist in den vergangenen Jahren von drastisch steigenden Kauf- und Pachtpreisen gekennzeichnet. Land ist zunehmend ein Spekulations- und Anlageobjekt geworden. So steht es in einem von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag eingebrachten Antrag, der eine Überarbeitung des Grundstückverkehrsrechts zum Ziel hat. Der Erwerb von landwirtschaftlichem Grund- und Boden wird durch das Grundstückverkehrsrecht – mit dem Grundstückverkehrsgesetz, Landpachtgesetz und Reichssiedlungsgesetz – geregelt und unterliegt seit der Föderalismusreform 2006 der Gesetzgebungsgewalt der Länder. Die Durchsetzung der Genehmigungspflicht für den Landerwerb unterliegt den zuständigen Landwirtschaftsbehörden der Länder. Der bodenrechtliche Regulierungsrahmen ist jedoch bislang nach Ansicht der Grünen nicht geeignet auf neue Herausforderungen, wie die zunehmende Konzentration auf dem Bodenmarkt, das Engagement von außerlandwirtschaftliche Kapitalinvestoren und hohe Preissteigerungen zu reagieren. Die Genehmigungspflicht für den Bodenerwerb werde auf Länderebene in vielen Fällen nur unzureichend umgesetzt. Um eine gesunde Verteilung von Grund und Boden und eine breite Eigentumsstreuung sicherzustellen, fordern sie daher unter anderem eine Konzentrationsobergrenze und einen Konzentrationsvorbehalt für die Genehmigung des Verkaufs oder der Verpachtung im landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrsrecht und den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen an Nicht-Landwirte und insbesondere an außerlandwirtschaftliche Kapitalinvestoren zu begrenzen und das Vorkaufsrechts für ortsansässige, bäuerliche Betriebe und insbesondere Junglandwirte und neue Betriebe zu stärken. Ferner schlagen sie die Festlegung agrarstruktureller Kriterien und einen Prioritätenkatalog für die Wahrnehmung des Vorkaufrechts und das Genehmigungsverfahren vor, der u.a. die regionale Konzentration, die Betriebsgröße, den Aufstockungsbedarf, die regionale Vermarktung und den ökologischen Wert des Betriebes berücksichtigt. Vorgeschlagen wird ebenfalls, den weiteren Anstieg von Pacht- und Kaufpreisen für landwirtschaftliche Flächen durch einen Preisbremsenmechanismus mit einer Preisobergrenze in Höhe von 120 Prozent der regionalen Durchschnittspreise zu begrenzen. Anteilskäufe (Share-Deals) ) sollen in den bodenrechtlichen Regulierungsrahmen und die Genehmigungspflicht im landwirtschaftlichen Grundstückverkehrsrecht aufgenommen werden. Junglandwirte und Junglandwirtinnen und Neueinsteiger und Neueinsteigerinnen sollen gezielt gestärkt und ein Bundesprogramm „Zugang zu Land“ eingeführt werden. Für die BVVG-Flächen wird ein Moratorium gefordert, um sie „im Bundesvermögen zu halten und dauerhaft vor dem Verkauf an außerlandwirtschaftliche Kapitalinvestoren zu sichern und in eine bundeseigene Stiftung zu überführen und sie als agrarstrukturelle Reserve einer Nutzung für besonders naturverträglich und ökologisch wirtschaftende Betriebe, zur Stärkung kleiner bäuerlicher Betriebe und für Betriebsneugründungen zuzuführen“. Die Transparenz auf dem Bodenmarkt soll unter anderem dadurch geschaffen werden, indem die Eigentums- und Bewirtschaftungsstrukturen in einem Transparenzregister, in der Agrarstrukturerhebung und im landwirtschaftlichen Testbetriebsnetz sowie die Agrarzahlungen an alle landwirtschaftlichen Betriebe eines Unternehmens/einer Gesellschaft in der Datenbank der Agrarzahlungen in ihrer Gesamtheit offen gelegt werden.