EU-Rechnungshof kritisiert mangelhaften Tierschutz in der EU

Deutliche Defizite und Schwachstellen bei der Umsetzung des Tierschutzes in der EU stellt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem aktuellen Sonderbericht „Tierschutz in der EU: Schließung der Lücke zwischen ehrgeizigen Zielen und praktischer Umsetzung“ fest. Ausgehend von der Frage, ob die 1,5 Milliarden Euro, die in der EU im Zeitraum 2014-2020 aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für Tierschutzzahlungen in 18 Mitgliedstaaten im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt werden, auch den Vorgaben entsprechend ausgegeben werden, prüfte der EuRH erstmals stichprobenartig den Schutz landwirtschaftlich genutzter Tiere auf Betrieben in fünf Mitgliedstaaten – Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und Rumänien. "Der Tierschutz liegt den Bürgerinnen und Bürgern der EU am Herzen", so Janusz Wojciechowski, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Die Kommission ist proaktiv auf die Anliegen der Interessenträger eingegangen, die Lücke zwischen ehrgeizigen Zielen und praktischer Umsetzung muss jedoch noch geschlossen werden." Zwar sieht der EuRH auch Fortschritte, „in einigen Bereichen bestehen jedoch weiterhin Schwachstellen, was Tierschutzprobleme in den landwirtschaftlichen Betrieben (insbesondere das routinemäßige Schwanzkupieren bei Schweinen), beim Transport (Einhaltung der Vorschriften über den Langstreckentransport von Tieren und die Beförderung transportunfähiger Tiere) und bei der Schlachtung (Anwendung der Ausnahmeregelung für die Schlachtung ohne Betäubung und ungeeignete Betäubungsmethoden) betrifft. Für die Umsetzung einiger Empfehlungen, die die Kommission nach ihren Audits ausgesprochen hatte, benötigten die vom Hof besuchten Mitgliedstaaten viel Zeit“, heißt es in dem Bericht. Und an anderer Stelle bemängelt der EuRH, dass die Förderung des Tierschutzes zwar eine der Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2014-2020, darstelle, die Maßnahme „Tierschutz“ jedoch keine breite Anwendung gefunden habe. In seinem Bericht fordert der EuRH Verbesserungen bei den amtlichen Kontrollen und weist ferner darauf hin, dass es in keinem der Länder eine zentrale Beschwerdestelle für Tierschutzprobleme gibt. Vor dem Hintergrund des Berichts fordert der Deutsche Tierschutzbund die EU-Kommission zum Handeln auf. „Auch wenn die EU-Tierschutzstandards weltweit zu den höchsten zählen, bringt dies den Tieren rein gar nichts, wenn die Standards in den einzelnen Ländern nicht eingehalten werden“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten müssen sich endlich ihrer Verantwortung stellen. Es kann nicht sein, dass gesetzliche Tierschutzvorgaben routinemäßig missachtet werden – aus rein wirtschaftlichen Gründen. Wer so etwas tut, sollte auch zur Rechenschaft gezogen werden können.“ In Anbetracht der Tatsache, dass viele der Probleme längst bekannt sind und die EU-Bürgerinnen und -Bürger den Tierschutz als äußerst wichtig erachten, fordert der Verband die EU-Kommission auf, tätig zu werden: „Die Kommission sollte nun endlich dafür sorgen, dass die Finanzmittel der Gemeinsamen Agrarpolitik auch effektiv zum Einsatz kommen – damit bestehende Standards eingehalten und zugleich höhere Tierschutzstandards gefördert werden können“, so Schröder.