Strafanzeige gegen Landesbauernverbände

Gegner des Baus einer Gasleitung in Nordrhein-Westfalen, zwischen Aachen und Legden im Kreis Borken, haben Strafanzeige gegen den Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) und den Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) erstattet. Die Verbände haben vom Bauherrn der Leitung, der ZEELINK GmbH, einem Gemeinschaftsunternehmen von Open Grid Europe und Thyssengas, über 58.000 Euro (WLV) und 120.000 Euro netto (RLV) als „Aufwandsentschädigung“ erhalten. Zahlungen, die die Verbände bestätigt haben. Rainer Rehbein, einer der Sprecher der Initiative gegen den Leitungsbau, hält solche Zahlungen „grundsätzlich, besonders aber in dieser Höhe für mehr als anrüchig“. Man könne sich doch nicht von den Mitgliedern für harte Verhandlungen beauftragen und bezahlen lassen und gleichzeitig „bei der Gegenseite die Tasche aufhalten“. Deshalb sei die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Düsseldorf aufgefordert worden, zu ermitteln, ob es sich nicht in Wirklichkeit um einen Fall von Bestechung bzw. Bestechlichkeit handelt. Für Rehbein hat dieser Fall auch eine politische Dimension: „So etwas untergräbt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat und treibt sie letztlich in die Arme von Populisten“. Es gehe der Initiative deshalb nicht zuletzt darum, „zu beweisen, dass wir keine Bananenrepublik sind, in der Unternehmen nach Belieben schalten und walten dürfen“. Nach dem Bekanntwerden der Zahlungen warfen laut Medienberichten einige Mitglieder des WLV dem Verband mangelnde Transparenz und Unabhängigkeit im Umgang mit ZEELINK vor. Die Landwirtschaftsverbände weisen die Vorwürfe zurück. In einer Erklärung des WLV wird jedoch zugestanden, dass die Informationen über die Aktivitäten des WLV im Zusammenhang mit der geplanten Gasleitung „offenbar nicht alle unsere Mitglieder erreicht“ haben. Der Erklärung zufolge handelt es sich bei der mit ZEELINK abgeschlossenen Rahmenregelung „nicht um einen Vertragsschluss, sondern um das Akzeptieren von Bestimmungen, die dem individuellen Gestattungsvertrag mit den Grundeigentümern und Bewirtschaftern einheitlich zugrunde gelegt werden“. Und weiter: „Erst nachdem wir ein Verhandlungsergebnis in der Sache erzielt haben, welches auch nach unserer Einschätzung als Grundlage für den Leitungsbauer zum Abschluss von individuellen Gestattungsverträgen mit den Grundstückseigentümern nutzbar ist, verlangen wir von den Leitungsbauern, dass sie unseren Aufwand ersetzen. Das ist rechtmäßig, üblich und seit Jahrzehnten Praxis, denn jeder von einer Leitungsbaumaßnahme Betroffene hat Anspruch auf Ersatz der Kosten einer angemessenen juristischen Vertretung. Die Zahlungen, deren Höhe sich nach Aufwand und insbesondere nach der Streckenlänge bemessen, gehen dabei ausschließlich an den WLV-Landesverband.“

01.11.2018
Von: FebL/PM

Gegner einer ZEELINK-Gasleitung stellen Strafanzeige gegen Landesbauernverbände. Foto: ZEELINK