EU verschärft Regelungen zum Antibiotikaeinsatz

Eine Mehrheit der Abgeordneten des EU-Parlaments hat die Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission („Trilog“) zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung angenommen. Das Ziel ist eine deutliche Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes. Reserveantibiotika sollen künftig den Menschen vorbehalten bleiben. Auch der prophylaktische Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung soll zukünftig nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich sein. Tierärzte sollen verpflichtet werden, jede prophylaktische oder metaphylaktische Verschreibung von antimikrobiellen Mitteln schriftlich zu begründen und die klinische Untersuchung des betreffenden Tieres zu dokumentieren. Martin Häusling, Schattenberichterstatter der Grünen/EFA-Fraktion für die neuen EU-Gesetze zu Tierarzneimitteln, kommentiert: „Antibiotikaresistenzen sind eine der drängendsten globalen Gefahren. Bislang werden doppelt so viele Antibiotika in der Tiermast wie in der Humanmedizin eingesetzt. Es ist ein großer Erfolg, dass Reserveantibiotika künftig den Menschen vorbehalten bleiben sollen. Bessere Haltungsbedingungen und die Separierung kranker Tiere helfen, den Antibiotikaeinsatz runterzufahren. Jetzt geht es darum, dass die neuen Vorschriften auch umgesetzt werden. Umfassendes Datenmaterial zum Verkauf und zur Verwendung von Antibiotika sind ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den übermäßigen Antibiotika-Einsatz. Wir Grünen/EFA konnten durchsetzen, dass die neue Verordnung die Datenerhebung zur Verwendung antimikrobieller Arzneimittel auf jedem Bauernhof in der Europäischen Union vorschreibt.“