Bayern kann CETA stoppen

Vier zivilgesellschaftliche Organisationen haben die Freien Wähler in Bayern aufgefordert, mit aller Kraft das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA im Bundesrat zu verhindern. In ihrem Wahlprogramm haben sich die Freien Wähler gegen CETA ausgesprochen. Zum Auftakt der Koalitionsgespräche zwischen CSU und Freien Wählern starteten die Organisationen eine Mitmach-Aktion, gerichtet an den Parteichef der Freien Wähler Hubert Aiwanger. In dem Appell an den Parteichef heißt es: „Bald muss der Bundesrat über das Handelsabkommen CETA entscheiden. Bayern sollte dabei nicht mit Ja stimmen. Denn CETA dient nicht der Allgemeinheit, sondern bedient einseitig die Interessen von Großkonzernen. CETA bedroht den Mittelstand, die Landwirtschaft und die kommunale Daseinsvorsorge. Mit seinen Regeln zum Investitionsschutz schafft das Abkommen zudem eine Paralleljustiz ohne demokratische Legitimation.
Sie haben ihre Kritik an dem Abkommen wiederholt deutlich gemacht - jetzt sind Sie in der Position, die Politik des Freistaats Bayern in den nächsten Jahren maßgeblich zu gestalten. Wir fordern Sie daher auf: Sorgen Sie dafür, dass Bayern CETA im Bundesrat nicht zustimmt und sichern Sie dies im Koalitionsvertrag ab!“ Unterstützer des Appells sind der BUND Naturschutz in Bayern, das Umweltinstitut München, Campact, foodwatch und Mehr Demokratie. Das Vorsorgeprinzip – Grundsäule der Verbraucher- und Umweltpolitik Europas – wird durch das Handelsabkommen ausgehebelt, heißt es bei foodwatch auf die Frage, warum der Widerstand gegen CETA weiter wichtig ist. Mit CETA drohe etwa, dass die EU den Einsatz von hormonell wirksamen Chemikalien zukünftig nicht mehr wirksam regulieren kann. Außerdem werde es mit CETA schwerer, europäische Verbraucherschutzstandards zu verbessern. Eine bessere Kennzeichnung für Lebensmittel zum Beispiel rückt damit in weite Ferne. Denn: Einmal zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Bestimmungen können mit CETA nicht mehr einseitig geändert werden. Darüber hinaus seien exklusive Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen In CETA festgeschrieben. Investoren können Regierungen auf hohe Schadensersatzsummen verklagen, wenn sie sich durch Umwelt- oder Verbraucherschutzgesetze benachteiligt sehen.
22.10.2018
Von: FebL/PM