Patent auf Bier nach Einspruch eingeschränkt

Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat am 2. Oktober nach einer öffentlichen Anhörung das Patent EP 2384110 der Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken auf Pflanzen mit bestimmten Mutationen eingeschränkt. Für das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut“ nur ein Teilerfolg, denn das Ziel ist der komplette Widerruf. Das Patent erstreckte sich auf Gerste aus konventioneller Züchtung und deren Verwendung durch die Brauereien sowie das damit produzierte Bier. Das Patent umfasste ursprünglich alle Pflanzen, in denen bestimmte unerwünschte Geschmacksstoffe fehlen. Jetzt ist das Patent auf die Pflanzen beschränkt, die eine bestimmte Mutation aufweisen, die die Bildung dieser Stoffe beeinflussen kann. Diese genetische Veranlagung gilt als Erfindung, obwohl sie zufällig entstanden ist und die Pflanzen aus herkömmlicher, konventioneller Züchtung stammen. „Keine Patente auf Saatgut!“ will Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen und fordert die Politik zum Handeln auf. „Für uns ist diese Entscheidung nur ein Teilerfolg. Trotz aller Verbote erteilt das EPA weiterhin Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen. 2018 wurden bereits Petersilie, Chicoree, Melonen, Tomaten und Salat patentiert“, sagt Christoph Then für „Keine Patente auf Saatgut!“ „Insbesondere Bundesjustizministerin Barley muss jetzt aktiv werden, um die bestehenden Schlupflöcher zu schließen.“ Bereits im Juni hatte „Keine Patente auf Saatgut!“ zusammen mit rund 40 weiteren Organisationen an die Ministerin appelliert, gegen die zunehmende Monopolisierung aktiv zu werden. Zudem hat die Organisation Campact bereits rund 200.000 Unterschriften gesammelt, mit denen die Ministerin ebenfalls zum Handeln aufgefordert wird. Das Patent von Carlsberg und Heineken beruhte auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Gerste. Deren Ernte soll sich deswegen besonders gut für das Bierbrauen eignen. Das Patent umfasste die Gersten-Pflanzen, deren Ernte, den Prozess des Bierbrauens, Produkte wie Malz und Würze sowie jegliche auf diese Weise produzierte Getränke. Nach Ansicht von „Keine Patente auf Saatgut!“ ist das Patent ein Missbrauch des Patentrechtes, dem keinerlei Erfindung zugrunde liegt. Zudem verbietet das europäische Patentrecht Patente auf Pflanzensorten sowie auf konventionelle Züchtung. Auch nach den aktuellen internen Prüfrichtlinien des EPA sind Patente auf gentechnisch veränderte Pflanzen erlaubt, „nicht aber auf die Ergebnisse aus konventioneller Züchtung.“ Für Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik von Bündnis 90/Die Grünen ist die Entscheidung des EPA „eine Lizenz für den Ausverkauf unseres Kulturpflanzenerbes, nicht nur bei Braugerste“. Daran änderten auch Begrenzungen bei der Reichweite des Patents wenig. „Nach EU-Recht dürfte es solche Patente gar nicht mehr geben. Doch Konzerne wie Carlsberg und Heineken nutzen unter Mithilfe des Europäischen Patentamtes Rechtsunklarheiten aus, um das Verbot zu umgehen. Die Klarstellungsversuche auf europäischer Ebene zum Patentierungsverbot im letzten Jahr waren offensichtlich mangelhaft. Spätestens jetzt ist klar, dass nach wie vor dringender politischer Handlungsbedarf besteht, um die fortschreitende Privatisierung genetischer Ressourcen endlich zu stoppen“, so Ebner. Er fordert ein Reinheitsgebot für das Bio-Patentrecht ohne Schlupflöcher nach dem Motto: "Hopfen und Malz - patentfrei erhalt's!". Dazu gehört für Ebner eine wirksame rechtliche Klarstellung, dass alle Pflanzen auf Basis konventioneller Züchtungsmethoden von Patentierungen ohne Wenn und Aber ausgeschlossen sind. „Die Bundesregierung darf das Problem nicht länger leugnen und muss sich für die nötigen Änderungen auf europäischer Ebene endlich aktiv einsetzen. Schließlich haben auch Union und SPD im Koalitionsvertrag die Ablehnung von Patenten auf Pflanzen und Tieren bekräftigt“, erklärt Ebner. Am 8. Oktober wird eine Anhörung gegen ein weiteres, sehr ähnliches Patent (EP 2373154) der Bierkonzerne stattfinden. Ein drittes Patent (EP 2575433) wurde ebenfalls eingesprochen, es gibt aber noch keinen Verhandlungstermin. ----------------------------------------------- An den Einsprüchen gegen die Patente von Carlsberg und Heineken haben sich folgende Organisationen beteiligt: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (AGU), Arche Noah Österreich, Bioland, ARGE Schöpfungsverantwortung Österreich, Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst, Bündnis gentechnikfreie Landwirtschaft, der BUND Naturschutz Bayern (BN), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) Campact, Copenhagen Food co-operative Dänemark, Die Freien Bäcker, Evangelischer Dienst auf dem Land in der EKD (EDL), Erzeugergemeinschaft für ökologische Braurohstoffe (EZÖB), Erzeugergemeinschaft Bördeland und Diemetal, FIAN, GAIA Portugal, Gäa e. V. – Vereinigung ökologischer Landbau, Gen-ethisches Netzwerk (GeN), HORIZONT3000 Österreich, IG Milch Österreich, IG Nachbau, Katholische Landvolkbewegung (KLB), Kein Patent auf Leben!, No Patents on Seeds!, NOAH – Friends of the Earth Denmark, Plataforma transgénicos fora Portugal, Pro Regenwald, ProSpecieRara Schweiz, Sambucus, Save Our Seeds!, Slow Food Deutschland, Swissaid, Umweltinstitut München, Verband Katholisches Landvolk (VKL), Welthaus Diözese Graz-Seckau Österreich, WeMove.EU, Zivilcourage Rosenheim und Miesbach sowie die Zukunftsstiftung Landwirtschaft.