Erfolgreiche Klage gegen Genehmigung einer Hähnchenmastanlage

Der Naturschutzbund (NABU) Niedersachsen hat mit Unterstützung des nicht klageberechtigten Bündnisses Mensch-Umwelt-Tier (MUT) vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen in Lüneburg erfolgreich gegen die Baugenehmigung einer Hähnchenmastanlage für knapp 30.000 Tiere in Großenkneten/Landkreis Oldenburg geklagt. Dabei beschritten der NABU und das Bündnis den Klageweg nach eigenen Angaben aber nicht nur, um die Hähnchenmastanlage in Großenkneten im Ortsteil Amelhausen abzuwenden, sondern außerdem mit dem Ziel, zukünftige Planungen gewerblicher Ställe im ländlichen Außenbereich zu verhindern. Bereits im Jahr 2017 hatte der NABU mit Unterstützung des ortsansässigen Bündnisses MUT vor dem Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg einen Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Baugenehmigung eingereicht. Diesen Antrag hat das VG Oldenburg mit Beschluss vom 13.4.2018 (4 B 5444/17) zurückgewiesen. So wurde mit der Errichtung der Mastanlage im Mai 2017 begonnen. Im Frühjahr 2018 ging die Anlage in Betrieb und darf bis zu einer gerichtlichen Klärung im noch ausstehenden Hauptsacheverfahren nun nicht weiter betrieben werden.
Der NABU hatte neben Verstößen gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und das Tierschutzrecht gerügt, dass eine gewerbliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB deshalb von vornherein ausscheide, weil innerhalb des Gemeindegebietes Gewerbe- und Industriegebiete verfügbar seien, in denen der gewerbliche Mastbetrieb untergebracht werden könnte.
Nach Zurückweisung des Eilantrages durch das VG Oldenburg hat der NABU Niedersachsen Beschwerde beim OVG Niedersachsen eingereicht. Das OVG Niedersachsen hat mit Beschluss vom 4.9.2018 (1 ME 65/18) die vorgebrachten Beschwerden des NABU bestätigt und klargestellt, dass allein die vom Vorhaben hervorgerufene Bodenversiegelung bereits zu einer Beeinträchtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege und damit zur Unzulässigkeit des Vorhabens führt. „Als nicht privilegiertes Vorhaben ist der Hähnchenmaststall im Außenbereich unzulässig, da er öffentliche Belange beeinträchtigt. Er beeinträchtigt die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege,“ heißt es in dem Beschluss des OVG. Und weiter:„Bei einem Vorhaben, dass, wie hier, in einem Naturpark über 2000 m2 vormals landwirtschaftliche Fläche mit Hochbauten überbaut und weitere knapp 1.500 m2 als Schotter- oder Pflasterfläche versiegelt, liegt dies im Übrigen auf der Hand – selbst wenn die Wertigkeit dieser Landwirtschaftsfläche zuvor eher gering war.“ Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Baugenehmigung „Maßnahmen zum Ersatz der vorhabenbedingten Bodenversiegelung und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vorsieht“. „Die Anwohner und Mitglieder des Bündnisses MUT befürchteten hohe, gesundheitsschädliche Staub- und Keimfrachten aus der ungefilterten Anlage, welche durch den Beschluss nun vorläufig ausbleiben werden", kommentiert Uwe Behrens vom Bündnis MUT den OVG-Beschluss, der vor dem Hintergrund des OVG-Beschlusses nun hofft, auch weitere Ställe im Außenbereich verhindern zu können. Die betroffenen Planungs- und Genehmigungsbehörden (Gemeinde, Kreis) wollen sich laut topagrar den Beschluss zunächst genau anschauen. Fest stehe, dass sich das Bauamt die Begründungen genau ansehen werde und dementsprechend die Planungsverfahren in künftigen Fällen anpassen müsse, äußerte ein Mitarbeiter des Bauamtes der Gemeinde Großenkneten gegenüber topagrar. Das Bündnis MUT ist Gründungsmitglied des niedersächsischen Netzwerks „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ und vertritt das Netzwerk im Oldenburger Land. Das Netzwerk besteht aus über 100 Initiativen, Verbänden und Organisationen und wird auch von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft unterstützt.
14.09.2018
Von: FebL/PM

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