Noch im August Antrag auf Rente stellen

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kritisiert die Mitteilung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts derzeit keine Altersrenten bewilligen zu können. Die AbL sieht darin einen Versuch der politischen Einflussnahme zur Entscheidung über die Zukunft der Hofabgabeklausel. Die AbL ruft alle Bäuerinnen und Bauern sowie ihre Ehepartner, die das Rentenalter erreicht und ihre Renten-Wartezeit erfüllt haben, dazu auf, noch im laufenden Monat August einen Renten-Antrag zu stellen. Ob der Betrieb übergeben ist oder nicht, spiele keine Rolle mehr, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit dem am 9. August bekannt gegebenen Beschluss die bisherige Verpflichtung zur Hofübergabe für verfassungswidrig und unanwendbar erklärt hat. Die AbL kritisiert, dass die SVLFG zwar Anträge entgegennehme, sie dann aber unbearbeitet liegenlasse. Die SVLFG behaupte, es gebe nach dem Karlsruher Beschluss keine rechtliche Grundlage dafür, Rentenanträge entscheiden zu können, weil die Richter die Regelung zur Hofabgabeverpflichtung für unanwendbar erklärt hätten. „Diese Auslegung des Karlsruher Beschlusses durch die SVLFG ist genauso unhaltbar wie die Hofabgabeklausel selbst. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss ausdrücklich festgelegt, dass nur die Hofabgabeklausel im Gesetz nicht mehr angewendet werden darf, dass aber die sonstigen Regelungen zur Regelaltersrente und damit auch zur vorzeitigen Altersrente weiter anwendbar bleiben“, erklärt AbL-Geschäftsführer Ulrich Jasper. Die AbL wertet das Vorgehen der SVLFG als Versuch der politischen Einflussnahme. „Der Vorstand der SVLFG will damit offensichtlich politischen Druck insbesondere auf die SPD-Bundestagsfraktion ausüben, damit die SPD von ihrer richtigen Forderung abrückt, die Hofabgabeklausel nun endgültig abzuschaffen. Die rentenberechtigten Bauern und Bäuerinnen werden für diese politischen Absichten in Mithaftung genommen. Dieses traurige Spiel muss sofort beendet werden“, fordert der AbL-Geschäftsführer. Wie auch immer die SVLFG nun weiter vorgehe, sei es für die rentenberechtigten Landwirtinnen und Landwirte und ihre Ehepartner wichtig, so zügig wie möglich Rentenansprüche zu sichern. „Auch wenn ein Antrag nicht sofort beschieden wird, ist für die Rentenzahlung der Zeitpunkt der Antragstellung wichtig. Wer im August das Rentenalter erreicht oder erreicht hat, sollte auch im August den Antrag stellen“, empfiehlt Jasper. Der Antrag könne auch formlos bei der SVLFG, ihren Regionalstellen und den Beratungsstellen gestellt werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ist noch dabei, die Auswirkungen des Urteils zu prüfen, schreibt top agrar. In welche Richtung die Prüfung gehen wird, lasse das BMEL bisher offen. Es ginge allerdings zunächst darum, die Fälle näher zu bestimmen, bei denen die Hofabgabe unzumutbar ist, habe das BMEL top agrar mitgeteilt. Eine Neuregelung der Hofabgabeklausel könnte ein langwieriges politisches Unterfangen werden, konstatiert nicht nur top agrar . CDU/CSU wollen an der Hofabgabeklausel festhalten, SPD, Grüne und Linke wollen sie gänzlich abschaffen. Die FDP hat sich noch nicht entschieden. Einen "Schlag ins Gesicht des Rechtsstaates und der Rentenberechtigten" sieht der grüne agrarpolitische Sprecher im Bundestag Friedrich Ostendorff in der Mitteilung der SVLFG. "Die SVLFG muss die höchstrichterliche Rechtsprechung anerkennen und ihr Folge leisten. Wo kommen wir hin, wenn der Sozialversicherungsträger sich über das höchste deutsche Gericht stellt und dessen Urteil einfach ignoriert. Der Richtspruch ist gefallen: Die Hofabgabeklausel ist verfassungswidrig", so Ostendorff. Mit dem Gerichtsurteil habe sich die Hoffnung vieler alten Bäuerinnen und Bauern genährt, einen Strich unter vergangene Ungerechtigkeiten ziehen zu können und dieses anachronistische Instrument endlich bedingungslos abzuschaffen. "Der Casus muss nun tatsächlich geschlossen werden. Wir stehen vor zahlreichen wichtigen und tatsächlichen Herausforderungen und Problemen in der Landwirtschaft, die auf Lösungen warten. Die Fortführung dieses aus der Zeit gefallenen Konfliktes durch die Ewiggestrigen ist dagegen unverantwortlich und absolut unverständlich", erklärt Ostendorff, der langwierige Verfahren befürchtet. "Die Klagen der Rentenberechtigten sind absehbar. Verdienen werden daran die Notare und Anwälte. Verlieren wird die Landwirtschaft, denn wir verlieren die Akzeptanz für eine eigenständige landwirtschaftliche Alterssicherung. Dieser Irrsinn ist niemandem mehr verständlich zu machen. Julia Klöckner muss jetzt handeln und einen Schlussstrich unter dieses Kapitel ziehen", so Ostendorff.
24.08.2018
Von: FebL/PM

Am 24.08. teilt die SVLFG in einer Pressemitteilung mit, derzeit keine Altersrente bewilligen zu können. Foto: SVLFG